Verkauf eines Grundstückes in Stralsund Böttcherstraße 15

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Grundstücksbeschreibung

Das Grundstück ist derzeit unbebaut.

Es liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung, Gestaltungssatzung und im Denkmalbereich und außerdem in einem Bereich, der Bodendenkmale vermuten lässt Altstadt.

Für die Bebauung gelten folgende Städtebaulichen Rahmenbedingungen:

  • Angaben im Managementplan Altstadt für das gesamte Quartier:
    • GRZ: 0,6
    • GFZ: 1,6
    • BFF (Biotopflächenfaktor): 0,4
    • Besonderes Wohngebiet
    • 2-3-geschossige Blockrandbebauung

Grundstücksbezogene Vorgaben:

  • Geschlossene Blockrandbebauung auf der historischen Bauflucht
  • Bautiefe maximal 12 m
  • Vorzugsweise zweigeschossig (ggf. auch dreigeschossig) mit Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 45 und 65 Grad und einer maximalen Firsthöhe von 15 m
  • das Erdgeschoss muss mindestens eine Geschosshöhe von 3 m besitzen
  • trauf- oder giebelständiges Gebäude
  • keine Garage, keine Durchfahrt möglich
  • für Freiflächen ist eine qualifizierte Planung zu erarbeiten, es ist zwingend mindestens ein Baum zu pflanzen
  • Nutzungen:
    • Erdgeschoss: Wohnen, nicht störendes Gewerbe, Wohnen
    • Ober- und Dachgeschoss: Wohnen, nicht störendes Gewerbe
    • Ferienwohnungen sind ausgeschlossen
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Lage und Grundstücksdaten

Das Grundstück befindet sich im zentralen Bereich der Altstadt, auf der westlichen Seite des Quartiers 33.Östlich befindet sich die St.-Jakobi-Kirche (Kulturzentrum).

Bestand

Anschrift

Böttcherstraße 15
18439 Stralsund
Landkreis Vorpommern Rügen

Gemarkung, Flur, Flurstück       Stralsund, Flur 26, Flurstück 88/5
weitere Flure/Flurstücke keine
Nutzungsausweisung

EG: Wohnen, nicht störendes Gewerbe, soziale/kulturelle Nutzung
OG: Wohnen, nicht störendes Gewerbe
Ferienwohnungen sind ausgeschlossen

Größe ca. 194 m²
Bebauung unbebaut
Erschließung baureifes Land
Baurecht  
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Konditionen

Kaufpreis   52.200,00 Euro
Vermessung Die Kosten trägt der Käufer
sonstige Informationen Kaufpreis zuzüglich Kanalbaubeitrag in Höhe von 788,70 Euro, Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3132 Euro sowie Gutachterkosten in Höhe von 525,29 Euro
Vergabevorbehalt Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus einer Anfrage oder Abgabe eines konkreten Kaufangebotes nicht a. Insbesondere ist die Hansestadt Stralsund nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag bedarf der Zustimmung durch die Bürgerschaft bzw. den Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund.
Vergabekriterien Es handelt sich um eine Konzeptvergabe. Vorrangiges Entscheidungskriterium ist die Einhalteng o.g. Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen. Mit der Einreichung der Bewerbung erklärt sich der Interessent bereit, sein Konzept im Gestaltungsbeirat der Hansestadt Stralsund vorzustellen. 
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Weitere Informationen

Managementplan

Besonderes Wohngebiet

GRZ

 

GFZ

 

BFF

(Biotopflächenfaktor)

 

Bebauung

2-3-geschossige Blockrandbebauung

einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind einzureichen

1. Nutzungskonzept und Baubeschreibung

2. Bebauungskonzept mit aussagefähigen Unterlagen zur Einordnung in den städtebaulichen Zusammenhang, Größe, grober Grundrissaufteilung und Straßenfassaden der Baukörper 
3. Eine Finanzierungsbestätigung der zu finanzierenden Bank über den Kaufpreis und die Neubebauung (formlos) 
4. Aussagen über die zeitliche Umsetzung 
5. Referenzen