Vereinfachte 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 der Hansestadt Stralsund „Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße“
Veröffentlichung des Planentwurfes im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat in der Sitzung am 10.09.2026 (Beschluss-Nr.: 2026-VIII-06-0288) Folgendes beschlossen:
- Für den südlichen Teilbereich der rechtswirksamen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße“ wird ein Änderungsverfahren gemäß § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet.
- Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Andershof, Flur 4 das Flurstück 12 teilweise.
- Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden. Durch die Änderung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben neu begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Von der Änderung werden die Belange des Naturschutzes nicht berührt, da die äußere Abgrenzung des Baugebiets, das Bebauungskonzept in seinen Grundzügen sowie der Gebietscharakter unverändert übernommen werden. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Bst. b BauGB genannten Schutzgüter sind nicht gegeben. Bei der Planung werden auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein. Damit kann das vereinfachte Verfahren zur Anwendung kommen.
- Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße“ gelegen im Stadtgebiet Süd, Stadtteil Andershof, in der vorliegenden Fassung vom August 2026, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in Auszügen sowie die Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 in der Planfassung vom August 2026 wird in der Zeit vom 30.09. bis 30.10.2026 im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/ unter folgendem Link: https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=bplan&id=9e672d38-b27b-11f1-b1d4-0f20ddb13d50 und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund unter www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung. Neben dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 kann auch die Begründung eingesehen werden.
Aushangzeit & -ort
Zusätzlich werden die Planunterlagen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgehängt.
Auslegungszeit:
vom 30.09. bis 30.10.2026
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8 – 16 Uhr |
| Dienstag | 8 – 17 Uhr |
| Freitag | 8 – 13 Uhr |
Ort:
Amt für Planung und Bau
Amt für Planung und Bau, Abteilung Stadtentwicklung
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss, Flur rechts
Ein barrierefreier Zugang zum Raum der Auslegung ist über den Aufzug während der o. g. Zeiten gewährleistet.
Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der vereinfachten 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de sowie über den Link: www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung abgegeben werden.
Sie können aber auch auf anderem Wege, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift in der Abt. Stadtentwicklung vorgebracht oder schriftlich an das Amt für Planung und Bau (Abteilung Stadtentwicklung, Postfach 2145, 18408 Stralsund) übermittelt werden.
Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten (Dienstag 8 – 12 und 13 – 17 Uhr, Donnerstag 8 – 12 und 13 – 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 640 erfolgen.
Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Planung und Denkmalpflege eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vereinfachten 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB).
03831 252 626
03831 252 52 623
AWunderlich@stralsund.de
Amt für Planung und Bau | Stadtentwicklung
Badenstraße 17
18439 Stralsund
03831 252 874
03831 252 52 623
stadtplanung@stralsund.de