Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026

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Am 20. September 2026 findet in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahl statt. 

Wahlberechtigt in Stralsund sind alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, in Mecklenburg-Vorpommern seit mindestens 37 Tagen eine Hauptwohnung haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und in das Wählerverzeichnis der Hansestadt Stralsund eingetragen sind.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 19. August 2026 an die Wahlberechtigten versendet. Die Zustellung soll bis zum 29. August 2026 erfolgen.

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Einteilung der Wahlkreise zur Landtagswahl

Für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern ist das Land in 36 Wahlkreise eingeteilt. Das Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund ist drei Wahlkreisen zugeordnet: 

Wahlkreis 24 – Vorpommern-Rügen II – Stralsund III
die Stadt Grimmen,
aus der Hansestadt Stralsund das Stadtgebiet Süd,
die Gemeinde Süderholz,
die Ämter Franzburg-Richtenberg und Miltzow

Wahlkreis 25 – Vorpommern-Rügen III – Stralsund I
die Ämter Altenpleen, Barth und Niepars,
aus der Hansestadt Stralsund die Stadtgebiete Knieper West und Knieper Nord

Wahlkreis 26– Stralsund II
aus der Hansestadt Stralsund die Stadtgebiete Altstadt, Franken, Grünhufe, Kniepervorstadt, Langendorfer Berg, Lüssower Berg und Tribseer

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Informationen zur Briefwahl

Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann ab dem 17. August 2026 die Zusendung der Briefwahlunterlagen inkl. Wahlschein über das Service-Portal OpenR@thaus der Hansestadt Stralsund beantragen oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung nutzen.

Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten ist zu beachten, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum 20. September 2026, 18:00 Uhr, bei der Hansestadt Stralsund eingegangen sein müssen. Die Briefwahlunterlagen können direkt in den Zentralbriefkasten der Hansestadt Stralsund in der Mühlenstraße 4 eingeworfen werden.

Alternativ besteht ab dem 7. September 2026 bis zum 18. September 2026, 12:00 Uhr, die Möglichkeit, ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich das Briefwahlbüro zur Antragstellung aufzusuchen, um die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Auf Wunsch kann auch gleich vor Ort gewählt werden.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Ordnungsamt, Schillstraße 5 - 7. Terminvereinbarungen sind online oder unter der Telefonnummer 03831 252 444 möglich.

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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Für die Landtagswahl sind derzeit alle Wahlvorstände besetzt. Als Einsatzreserve werden aber noch einige möglichst erfahrene Wahlhelfer gesucht, die kurzfristig, d. h. auch noch am Wahltag (20. September 2026) - und möglichst stadtweit - einspringen können. 

Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen (Wahlvorsteher, Schriftführer, je ein Stellvertreter und vier Beisitzer). Gemeinsam sorgen Sie am Wahltag in den Wahlräumen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und am Abend für die korrekte und zügige Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten dafür eine nach Funktionen gestaffelte Aufwandsentschädigung. Für die Einweisung in die Aufgaben der Wahlvorstände wird Schulungsmaterial (s. u.) angeboten.

Wichtigste Voraussetzung für diese Tätigkeit ist, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer selbst wahlberechtigt sind, d. h. mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit und ihren Hauptwohnsitz in Stralsund haben sind.

Anmeldungen können hier erfolgen: https://www.stralsund.de/wahlhelfer. Wer Fragen hat, meldet sich einfach per E-Mail an wahlen@stralsund.de oder ruft das Wahlbüro direkt unter Telefon 03831 252 450 an.  

Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Wahlbüro
Mühlenstraße 4 – 6
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 410
Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund