Einzelhandelskonzept

Einzelhandel und Stadtentwicklung stehen in enger Wechselbeziehung. Eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur ist ein wesentlicher Faktor für die Stärkung der Innenstädte als vitale Stadtzentren; nur eine ausgewogene räumliche Verteilung des Einzelhandels im Stadtgebiet kann langfristig eine bedarfsgerechte wohnort- und damit verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung sichern. Angesichts des demographischen Wandels kommt diesem Aspekt eine immer größere Bedeutung zu.

Für die Entwicklung des Einzelhandels, die sich durch hohe Dynamik und einen intensiven Wettbewerb auszeichnet, ist deshalb eine konzeptionelle Steuerung unerlässlich. Diese Aufgabe erfüllt das Einzelhandelskonzept als eine den Flächennutzungsplan konkretisierende Fachplanung.

Bereits 1999/ 2000 wurde mit der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Altstadt und mit dem Managementplan Altstadt ein Einzelhandelskonzept für die Hansestadt Stralsund beschlossen. Der Schwerpunkt dieses Konzeptes lag seinerzeit auf der Revitalisierung und Stärkung der Altstadt als Einzelhandelsstandort.

Um aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen zu können, wurde 2005 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes eingeleitet. Nach einem umfangreichen Arbeitsprozess, in den auch Behörden, Institutionen und Fachverbände eingebunden waren, bestätigte die Bürgerschaft 2009 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes als Handlungsgrundlage für die Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet und beschloss ein Zentrenkonzept zur räumlichen Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet.

Wesentliche Entwicklungsziele des Konzeptes sind:

  • qualitativ und quantitativ möglichst gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau
  • optimale Erreichbarkeit der Versorgungseinrichtungen
  • Profilierung der städtebaulich integrierten Versorgungsanlagen.

Bei der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet kommt demnach auch künftig der weiteren Stärkung der Stralsunder Altstadt in ihrer Funktion als attraktives Stadtzentrum mit großer touristischer Anziehungskraft und regionaler Ausstrahlung Priorität zu. Die zentralen Versorgungsbereiche in den anderen Stadtteilen, zwei Stadtteil- und fünf Nahversorgungszentren, sollen erhalten und aufgewertet werden.

Wesentliche Inhalte des Konzeptes sind

Teil A: Einzelhandelsuntersuchung

  • Bestandsaufnahme der Verkaufsflächenausstattung in Stralsund und in seinem Marktgebiet
  • Prognose von Kaufkraftvolumen und Umsatz für 2015
  • branchenbezogene Ermittlung von Entwicklungsspielräumen bis 2015

Teil B: Einzelhandelskonzept

  • Sortimentskonzept der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente
  • Standortkonzept der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet (Zentrenkonzept)
  • Empfehlung zur Umsetzung des Konzeptes

Gesetzliche Grundlagen

  • Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2005
  • Baugesetzbuch (BauGB)