Bebauungsplan Nr. 74 der Hansestadt Stralsund „Photovoltaik-Anlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 18. November 2021 (Nr.: 2021-VII-09-0704) wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 mit Begründung in der Planfassung vom September 2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das ca. 10 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtgebiet Lüssower Berg, Stadtteil Am Umspannwerk. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 19 sowie Teile der Flurstücke 22, 26, 21, 20, 18, 174/4, 172/4 und 173/5 der Flur 1 der Gemarkung Voigdehagen. Er wird wie folgt begrenzt:

  • im Nordosten durch den Voigdehäger Weg,
  • im Südosten durch die Bahnstrecke Stralsund-Grimmen sowie
  • im Süden, Südwesten, Norden und Nordwesten durch Landwirtschaftsflächen.

Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden öffentlich ausgelegt.

Im Zeitraum vom 6. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022 können die ausgelegten Planunterlagen auch auf dieser Internetseite sowie im Bau- und Planungsportal M-V eingesehen werden.

Auslegungszeit & Ort

6. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022

Montag, Mittwoch 7 – 16 Uhr
Dienstag 7 – 18 Uhr
Donnerstag 7 – 17 Uhr
Freitag 7 – 15 Uhr

Amt für Planung und Bau
Badenstraße 17, Kellergeschoss

Der Zutritt in das Amt ist über den Hofeingang möglich. Der Weg ist vor Ort ausgeschildert. Die öffentliche Auslegung findet aufgrund der Corona-Pandemie unter erhöhten Schutzmaßnahmen statt. Alle Interessierten werden gebeten, den Auslegungsraum nur mit Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten.

Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf in der Abt. Planung und Denkmalpflege vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 74 unberücksichtigt bleiben können.