1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 43 der Hansestadt Stralsund „Am Flotthafen“
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 26.08.2021 (Beschluss-Nr. 2021-VII-06-0563) wurde die 1. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 43 „Am Flotthafen“ eingeleitet.
Das ca. 0,46 ha große Plangebiet liegt im Stadtgebiet Franken, im Stadtteil Franken Vorstadt und befindet sich am Rande der historischen Altstadt Stralsunds und östlich des Frankenhofes. Der Geltungsbereich umfasst lediglich das Flurstück 159/1, Flur 31, Gemarkung Stralsund und stellt eine Erweiterungsfläche des Schulzentrums auf einer derzeit teilweise genutzten Grünfläche dar.
Er wird im Norden durch das Schulzentrum am Sund begrenzt, im Süden und Westen durch bestehende Wohnbebauung, sowie östlich durch das Gelände des Anglervereins „Flotthafen Stralsund e.V. und die Straße „Am Flotthafen“.
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Geltungsbereichs des seit 2000 rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Flotthafen“, welcher das betreffende Flurstück als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausweist und gehört zum Sanierungsgebiet „Franken“.
Das Plangebiet stellt sich aktuell als unbebaute Fläche dar, die im Norden teilweise über Fahrradstellplätze für Schüler verfügt. Somit ergänzt der Änderungsbereich das Gelände des Schulzentrums, worauf die Hansestadt Stralsund nunmehr den Neubau einer Schulsporthalle beabsichtigt, da die sportlichen Möglichkeiten für den Schul- bzw. Freizeitsport mit der bestehenden Sporthalle für diesen Standort mit über 1.200 Schülern nicht ausreichend sind.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Amt für Planung und Bau informiert in der Zeit vom 26.06.2026 bis zum 27.07.2026 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung durch Veröffentlichung des Vorentwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 und dessen Begründung in der Planfassung vom Juni 2026 durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=bplan&id=62cd531c-2ccd-11ec-8ae9-731a873c1905 und auf der Webseite der Hansestadt Stralsund unter www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.
Auslegungszeit
26.06 bis 27.07.2026
- Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 – 16 Uhr
- Dienstag: 8 – 17 Uhr
- Freitag: 8 – 13 Uhr
Amt für Planung und Bau
Abteilung Stadtentwicklung
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss
Ein barrierefreier Zugang zum Raum der Auslegung ist über den Aufzug während der o. g. Zeiten gewährleistet.
Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de sowie über den Link: www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung abgegeben werden.
Sie können aber auch auf anderem Wege, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift in der Abt. Stadtentwicklung vorgebracht oder schriftlich an das Amt für Planung und Bau (Abteilung Stadtentwicklung, Postfach 2145, 18408 Stralsund) übermittelt werden.
Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten (Dienstag 8 – 12 und 13 – 17 Uhr, Donnerstag 8 – 12 und 13 – 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 640 erfolgen.
Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Stadtentwicklung eingesehen werden.
Amt für Planung und Bau | Stadtentwicklung
Badenstraße 17
18439 Stralsund
03831 252 623
03831 252 52 623
stadtplanung@stralsund.de