Meldung vom 05.12.2023

Präsentation Webportal Übernachtungssteuer bei Infoveranstaltung

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Seit dem 01. September 2023 sind die Beherbergungsbetriebe in der Hansestadt Stralsund dazu verpflichtet, für kurzfristige Übernachtungen eine Übernachtungssteuer zu zahlen. Das regelt die Satzung zur Übernachtungssteuer.
Um den Aufwand für die Stralsunder Beherbergungsbetriebe zu minimieren, stellt die Hansestadt Stralsund ab sofort ein Webportal zur Verfügung. Das steht für die Registrierung und die Anzeige der Beherbergungsmöglichkeiten bereit.

Nach der Registrierung besteht die Möglichkeit, die automatisch bereitgestellte Erklärung für das 3. Quartal 2023 zu bearbeiten, sofern der Beginn der Geschäftstätigkeit der 01. September 2023 ist oder die bereits vor dem 01. September 2023 bestand.
Die Erklärungen für September 2023 und das 4. Quartal 2023 (Oktober bis Dezember) müssen dann spätestens bis zum 15. Januar 2024 über das Webportal eingereicht werden. Die ersten Steuerbescheide werden im Februar 2024 verschickt.

Für persönliche und telefonische Anfragen steht während der Öffnungszeiten eine Mitarbeiterin der Abteilung Steuern zur Verfügung. 
Fragen zum Webportal können per E-Mail an: kaemmereiamt@stralsund.de oder per Telefon 03831 253 534 gestellt werden. 

Der Link zum Webportal: https://uebernachtungssteuer.stralsund.de 

Eine Präsentation und Informationsveranstaltung zum Thema „Webportal Übernachtungssteuer“ findet am 13. Dezember um 13:00 Uhr im Löwenschen Saal im Rathaus der Hansestadt Stralsund statt.