Stadtteilarbeit in Stralsund – Aufruf zur Interessenbekundung | 2. Förderperiode

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Aufruf zur Interessenbekundung

Die Hansestadt Stralsund fördert anerkannte freie Träger der Jugendhilfe nach der „Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit“ in der Hansestadt Stralsund. Hierdurch soll der soziale Zusammenhalt in der Stadt gefördert werden, insbesondere durch Ausbau und Vernetzung der offenen Jugend-, Familien- und Bildungsarbeit in den Stadtteilen sowie durch kooperative Einbindung neuer Akteure und Institutionen. Der Einsatz von Projekt- und Fördermitteln für diesen Bereich soll transparent und fair gestaltet werden. 

Gefördert wird die Koordination, Initiierung, Organisation, Durchführung und Begleitung von Angeboten der Stadtteilarbeit in Stralsund im Sinne der Richtlinie und der Anlagen. Ziel ist es, bestehende Angebote zu unterstützen, Angebote und Anbietende untereinander zu vernetzen und bekannt zu machen, neue Angebote zu entwickeln und neue Akteure in den Stadtteilen zu aktivieren. 

In diesem Zusammenhang werden in der Hansestadt Stralsund freie Träger der Jugendhilfe gesucht, die Interesse haben, in einem der geförderten Stadtteile (Grünhufe, Knieper West, Franken und Tribseer) als verantwortlicher Träger die Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit umzusetzen.

Interessenbekundung herunterladen (600 KB)

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I. Allgemeine Informationen

1. Information zum Auftraggeber
Hansestadt Stralsund 
Der Oberbürgermeister
Amt für Schule und Sport | Abteilung Soziale Angelegenheiten

2. Gegenstand des Auftrags
Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund und ihrer Anlagen 1 bis 3. Dies beinhaltet:
•    Umsetzung des „Konzept Stadtteilarbeit Stralsund“
•    Einhaltung der „Kriterien für gelingende Stadtteilarbeit Stralsund“
•    Trägerunabhängige Arbeit zugunsten aller Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil 
•    Keine Einzelmaßnahmen

3. Bedingungen für die Teilnahme
•    Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII 
•    Sitz bzw. Wirkungskreis in der Hansestadt Stralsund 
•    Mehrjährige Erfahrung

4. Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Förderung im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen der im Haushalt der Hansestadt Stralsund ab 2024 eingestellten Mittel. Die Träger sind verpflichtet, alle eigenen Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel auszuschöpfen.

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II. Grundsätze der Förderung

Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund. Die Förderung erfolgt für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, maximal in Höhe der in Anlage 3 zur Richtlinie genannten Summe. Zur Finanzierung sollen möglichst auch weitere Mittel eingebunden werden, z.B. Eigenmittel des Trägers oder Fördermittel von Bund, Land oder Landkreis sowie weitere Drittmittel.

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III. Verfahrensablauf

Der Aufruf zur Interessenbekundung wird mit der Option durchgeführt, nach der Auswahl verbindliche Anträge vorzulegen. Durch die Abgabe einer Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf Förderung der Maßnahme durch die Hansestadt Stralsund. Es erfolgt keine Erstattung der gemachten Aufwendungen.

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1. Informieren und prüfen

Vor der Abgabe überprüfen die Träger, ob ihre Interessenbekundung die Förderkriterien und Förderziele nach der Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund nebst Anlagen berücksichtigt.

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2. Interessensbekundung einreichen

Das Interesse wird durch Einreichen eines Motivationsschreibens, eines Konzeptentwurfs und einer Kalkulation durch die/denn Vertretungsberechtigte/n bekundet. Auf Anlagen kann verwiesen werden. 

Die Interessenbekundung ist bis zum 03.11.2023 schriftlich zu richten an:

Hansestadt Stralsund 
Der Oberbürgermeister
Amt für Schule und Sport | Abteilung Soziale Angelegenheiten
Wiesenstraße 9
18437 Stralsund

oder per E-Mail an: stadtteilarbeit@stralsund.de.

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3. Prüfung und Entscheidung

Das Amt für Schule und Sport prüft die eingegangenen Unterlagen und fordert ggf. weitere Informationen an. Die Entscheidung wird gemäß den in der Richtlinie zur Förderung der Stadtteilarbeit in Stralsund genannten Kriterien gefällt. Die ausgewählten Träger erhalten zeitnah einen Zuwendungsbescheid, die nicht berücksichtigten Träger eine entsprechende Information. 

Rückfragen zum Aufruf zur Interessenbekundung richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an: stadtteilarbeit@stralsund.de.