Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 der Hansestadt Stralsund "Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96"

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Veröffentlichung des 2. Planentwurfs im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 23.05.2024 wurde der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96" mit Begründung in der Planfassung vom April 2024 (Beschluss-Nr. 2024-VII-04-1370) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der ca. 5,2 ha große Geltungsbereich liegt im Stadtgebiet Tribseer, Stadtteil Tribseer Vorstadt sowie im Stadtgebiet Lüssower Berg, Stadtteil Am Umspannwerk in der Gemarkung Stralsund: Flur 44 Flurstücke 1 (tw); 2 (tw), Flur 53 Flurstücke 3/4 (ganz); 3/5 (tw); 16/15 (tw); 16/5 (tw); 18/2 (tw); 18/5 (tw); 19/4 (tw); 20/2 (tw); 21 (tw); 53 (tw); 54 (tw), Flur 54 Flurstücke 4/7 (tw); 6 (tw); 8/3 (tw).

Er wird begrenzt:

  • im Osten durch das Bahngelände,
  • im Süden durch die Feldstraße,
  • im Westen durch eine Gehölzfläche am Hohen Graben östlich der Feldstraße,
  • im Nordwesten durch die Bundesstraße B 96 und
  • im Norden durch den Lokschuppen 3.

Den Empfehlungen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Stadt-Umland-Raum Stralsund (REHK) folgend, besteht das Ziel der Planung in der Ansiedlung von zeitgemäßen großflächigen Möbelmärkten mit überregionalem Einzugsgebiet. Damit soll die oberzentrale Versorgungsfunktion der Hansestadt Stralsund gestärkt werden. 

Die erste öffentliche Auslegung erfolgte vom 20. Juni – 22. Juli 2024. Die Vorhabenträgerin hat nach dieser Beteiligung die Planung des Vorhabens leicht geändert, weshalb der Vorhaben- und Erschließungsplan und der vorhabenbezogene Bebauungsplan angepasst wurden.

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 in der Planfassung vom Februar 2026 wird in der Zeit vom
26. März – 27. April 2026 im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V unter

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=bplan&id=1d6335a2-1e74-11eb-a63c-c72c57e7e1a3  und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund unter www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.

Neben dem 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können auch der 2. Entwurf zum Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und Unterlagen zum Vorhaben (Lageplan, Ansichten), die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die der Stadt
vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen eingesehen werden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen und die wesentlichen umweltbezogenen Informationen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgelegt.

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Veröffentlichungsfrist

26. März bis 27. April 2026

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 – 16 Uhr
  • Dienstag: 8 – 17 Uhr
  • Freitag: 8 – 13 Uhr

Amt für Planung und Bau
Abteilung Stadtentwicklung
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss (barrierefrei)

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Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 abgegeben werden. Diese können per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de sowie über den Link: Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes übermittelt werden. Sie können aber auch auf anderem Wege, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift in der Abteilung Stadtentwicklung vorgebracht oder schriftlich an das Amt für Planung und Bau (Abteilung Stadtentwicklung, Postfach 2145, 18408 Stralsund) abgegeben werden.

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten (Dienstag 8 – 12 und 13 – 17 Uhr, Donnerstag 8 – 12 und 13 – 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an
stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252-626 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Stadtentwicklung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB).