Vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 der Hansestadt Stralsund "Urbanes Gebiet ehemaliges Plattenwerk und ehemaliges Heizwerk“

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Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat in der Sitzung am 15. Mai 2025 beschlossen (Beschluss-Nr.: 2025-VIII-03-0120), für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 22 "Urbanes Gebiet ehemaliges Plattenwerk und ehemaliges Heizwerk“ ein Änderungsverfahren gemäß § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB einzuleiten.

Der Geltungsbereich dieser 1. Änderung umfasst nur das Baugrundstück MU2. Er umfasst eine Fläche von 1,2 ha. Es sind die folgenden Flurstücke enthalten:

Gemarkung Stralsund; Flur 61:

Flurstücke 11/12; 11/7; 11/11; 11/5; 12/6 ganz und 11/13 teilweise.

Mit der Anhebung der Geschossigkeit wird auf die neue Erschließungsstruktur reagiert. Angesichts des gestiegenen Verkehrsaufkommens soll der Knoten Heinrich-Heine-Ring / Heinrich-von-Stephan-Straße zum Kreisverkehr ausgebaut werden, in diesem Zuge ist es sinnvoll, auch das Plangebiet im Wesentlichen über diesen Anschluss neu zu erschließen (mit Ausbau Am Heizwerk und Planstraße A). Damit erhält die Teilfläche MU 2 als Kopf zum neuen Kreisel ein besonderes städtebauliches Gewicht. Mit der Sechsgeschossigkeit werden die Bauhöhen der angrenzenden Bereiche südlich des Heinrich-Heine-Rings aufgegriffen.

Punktuell soll es möglich sein, ein zusätzliches Staffelgeschoss an markanten Ecken des Gebäudes und auf einer Fläche bis zu 25% des darunterliegenden Vollgeschosses umzusetzen.

Zusätzlich wird eine Überschreitungsmöglichkeit der GRZ für die Möglichkeit einer Tiefgarage über die Kappungsgrenze von 0,8 vorgeschlagen, wenn die Tiefgarage eine hinreichend dicke Bodenschicht und Begrünung erhält. Nachbarliche Belange sind nicht betroffen, da alle übrigen Baufelder noch unbebaut sind und die Flächen im Eigentum der Hansestadt stehen. Da für die anschließenden Baufelder keine Änderung vorgenommen wird, wird die Bebauung damit hinsichtlich der Gebäudehöhe stärker als ursprünglich vorgesehen gestaffelt, was zusammen mit einer blockweisen Vergabe an unterschiedliche Vorhabenträger zu einer Belebung des Stadtbilds beitragen wird.

Der ebenfalls mit dem Beschluss-Nr.: 2025-VIII-03-0120 von der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund in ihrer Sitzung am 15. Mai 2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Urbanes Gebiet ehemaliges Plattenwerk und ehemaliges Heizwerk“ sowie dessen Begründung in der Fassung vom April 2025 werden öffentlich ausgelegt vom 12.06. - 14.07.2025 durch Einstellen der Planunterlagen zum Entwurf im Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund unter www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung. Neben dem Entwurf der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 kann die Begründung eingesehen werden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgehängt.

 

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Auslegungszeit

12. Juni bis 14. Juli 2025

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag  8 – 16 Uhr
  • Dienstag  8 – 17 Uhr
  • Freitag  8 – 13 Uhr

 Amt für Planung und Bau
Abteilung Stadtentwicklung
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss, Flur rechts

Ein barrierefreier Zugang zum Raum der Auslegung ist über den Aufzug während der o. g. Zeiten gewährleistet.

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Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Im o. g. Zeitraum können Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift in der Abt. Stadtentwicklung vorgebracht oder schriftlich an das Amt für Planung und Bau (Abteilung Stadtentwicklung, Postfach 2145, 18408 Stralsund) oder per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de sowie über den Link: Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten (Dienstag 8 - 12 und 13 - 17 Uhr, Donnerstag 8 - 12 und 13 - 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252 626 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Stadtentwicklung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).