Lärmschutz
- Anfragen und Beratung zum Thema Immissionsschutz
Die Untere Immissionsschutzbehörde befasst sich mit der Lärmbelastung durch Anlagen und setzt bei Überschreitung der zulässigen Werte Minderungsmaßnahmen durch. Der Lärmschutz bei Betrieben, Baustellen, Sport- und Freizeitanlagen, Gaststätten sowie der Schutz vor Verkehrslärm liegt in der Zuständigkeit der Hansestadt Stralsund.
Für einige Betriebe, die genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BImSchG) betreiben, ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern für den Lärmschutz verantwortlich.
Kontakt
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Badenstraße 18
18439 Stralsund
Telefon 03831 69 60
Gesetzliche Grundlagen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV)
- Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie) in Mecklenburg-Vorpommern
- Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV)
Wichtige Hinweise
Ausführliche Informationen zum Lärmschutz erhalten Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes www.umweltbundesamt.de sowie des Arbeitsringes Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. www.dega-akustik.de.
BImSchV - mittelgroße Feuerungsanlagen
Betreiber eine Feuerungsanlage nach § 1 der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) müssen diese nach § 6 der 44. BImSchV der zuständigen Behörde anzeigen. Eine Anzeige nach § 6 der 44. BImSchV hat vor der Inbetriebnahme sowie vor einer emissionsrelevanten Änderung zu erfolgen. Außerdem sind der Wechsel des Betreibers sowie die endgültige Stilllegung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, nach § 6 der 44. BImSchV anzuzeigen. Für Anzeigen nach § 6 der 44. BImSchV ist das untenstehende Formular zu verwenden. Die zuständige Behörde führt ein Anlagenregister und veröffentlicht dieses. Die Hansestadt Stralsund ist nur für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Stadtgebiet zuständig. Die Zuständigkeit für genehmigungsbedürftige Anlagen im Stadtgebiet liegt beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern.
03831 252 822
JPietrucha@stralsund.de
Amt für Planung und Bau | Abteilung Bauaufsicht
Badenstraße 17
18439 Stralsund
03831 252 623
03831 252 52 623
bauaufsicht@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund