Fahrzeug (Leichte Sprache)

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Ein Fahrzeug anmelden oder abmelden

Die Kfz-Zulassungsbehörde kümmert sich um die Papiere für die Fahrzeuge im Landkreis.
Sie brauchen Papiere für diese Fahrzeuge:

  • Auto
  • Motorrad
  • Motorroller
  • Mofa
  • Traktor
  • Anhänger

Das können Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde machen:

  • Ihr neues Fahrzeug anmelden
  • Ihr altes Fahrzeug abmelden
  • Ihr Fahrzeug ummelden
    Zum Beispiel, wenn Sie ein gebrauchtes Auto gekauft haben.
  • Papiere von Ihrem Fahrzeug ändern
    Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Auto umgebaut haben.
  • Neue Papiere für Ihr Fahrzeug bekommen
    Zum Beispiel, wenn Sie die alten Papiere verloren haben.

Sie brauchen keinen Termin für die Kfz-Zulassungsbehörde.

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Sie müssen Geld für die Papiere bezahlen.
Sie können am Kassen-Automat bezahlen.
So können Sie bezahlen:

  • mit Bargeld
  • mit EC-Karte
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Ihr neues Fahrzeug anmelden

Diese Fahrzeuge müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde anmelden:

  • alle Fahrzeuge mit Motor,
    die schneller als 6 Stundenkilometer sind
  • Anhänger für Fahrzeuge
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Ihr altes Fahrzeug abmelden

Benutzen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr?
Dann können Sie es bei der Kfz-Zulassungsbehörde abmelden.
Sie müssen dann keine Steuern mehr
für das Fahrzeug bezahlen.
Und Sie müssen auch keine Versicherung mehr für das Fahrzeug bezahlen.
Wollen Sie das Fahrzeug später vielleicht wieder benutzen?
Und wollen Sie dann das gleiche Kennzeichen haben?
Dann sagen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde Bescheid.
Die Kfz-Zulassungsbehörde kann Ihr Kennzeichen ein Jahr lang für Sie reservieren.

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Kennzeichen für Ihr Fahrzeug

In der Kfz-Zulassungsbehörde bekommen Sie Infos zu allen Kennzeichen.
Es gibt verschiedene Kennzeichen:

  • Rote Kennzeichen sind für Auto-Händler und für Auto-Werkstätten.
  • Kennzeichen mit dem Buchstaben E sind für Elektro-Autos.
    Das E steht hinter den Zahlen auf dem Kennzeichen.
  • Ist Ihr Auto schon abgemeldet, aber jemand will eine Probe-Fahrt machen?
    Oder wollen Sie das Auto an einen anderen Platz fahren?
    Dann brauchen Sie ein Kurz-Kennzeichen.
    Kurz-Kennzeichen sind nur für 5 Tage gültig.
  • Sonderkennzeichen sind zum Beispiel für die Bundeswehr oder wichtige Politiker.
  • Ist Ihr Auto schon abgemeldet, aber Sie wollen das Auto ins Ausland bringen?
    Dann brauchen Sie ein Ausfuhr-Kennzeichen.
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Ihr Fahrzeug ummelden

Haben Sie ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft?
Hat das Fahrzeug Papiere und Kennzeichen?
Dann müssen Sie das Fahrzeug ummelden.
Das heißt:
Die Papiere von dem Fahrzeug bekommen Ihren Namen und Ihre Adresse.

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Ihr Fahrzeug nach einer Pause wieder anmelden

Vielleicht haben Sie ein Fahrzeug lange nicht benutzt.
Darum haben Sie das Fahrzeug abgemeldet.
Aber jetzt wollen Sie das Fahrzeug wieder benutzen.
Dann können Sie das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsbehörde wieder anmelden.

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Den Besitzer von einem Fahrzeug suchen

Sie können die Kfz-Zulassungsbehörde fragen, wem ein Fahrzeug gehört.
Sie müssen dafür das Kennzeichen vom Fahrzeug kennen.
Dann bekommen Sie vielleicht den Namen und die Adresse von dem Besitzer.
Dazu brauchen Sie aber einen wichtigen Grund.
Zum Beispiel:
Sie haben einen eigenen Parkplatz vor Ihrem Haus.
Jemand hat sein Auto auf Ihren Parkplatz gestellt.
Sie wollen, dass die Person das Auto wegfährt.
Aber Sie kennen den Besitzer nicht.
Sie haben nur das Kennzeichen vom Auto.
Dann können Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde fragen:
Wem gehört das Auto?

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Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers