Kfz-Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung

Es wird zwischen einer Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung auf den selben Fahrzeughalter und eines bereits gelöschten Fahrzeuges unterschieden (Außerbetriebsetzung > 7 Jahre).

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Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Erforderliche Unterlagen

  • SEPA-Lastschriftenmandat (Formular-Nr. 032021) – siehe Formularpool der Zollverwaltung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung, eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • amtliche(s) Kennzeichen
  • Vollmacht, wenn ein persönliches Erscheinen in der Zulassungsbehörde nicht möglich ist

Kann die Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) Übereinstimmungsbescheinigung (COC), Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Einzelgenehmigung eines bereits gelöschten Fahrzeuges (7 Jahre abgemeldet) nicht vorgelegt werden, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich.

Gebühren/Kosten

  • Wiederinbetriebnahme: ab 23,00 EUR
  • Wiederzulassung nach 18 Monaten: ab 65,00 EUR
  • Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt | Kfz-Zulassung
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 781
Telefax
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Postanschrift
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