Kfz-Neuzulassung, Ersterfassung

Kraftfahrzeuge mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.

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Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen.
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Nutzen Sie alternativ gerne die Online-Kfz-Zulassung.

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Erforderliche Unterlagen

  • SEPA-Lastschriftenmandat (Formular-Nr. 032021) – siehe Formularpool der Zollverwaltung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Versicherungsbestätigung, eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung bzw.Gewerbeanmeldung
  • ggf. das Gutachten für die Anbauabnahme technischer Veränderungen (z.B. Anhängerkupplung, Reifen, Felgen)
  • Vollmacht, wenn das persönliche Erscheinen bei der Zulassungsbehörde nicht möglich ist

Gebühren/Kosten

  • Neuzulassung: ab 30,00 €
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt | Kfz-Zulassung
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 781
Telefax
03831 252 53 738
Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund
Unsere Sprechzeiten
Montag
8 – 12 Uhr
Dienstag
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Mittwoch
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag
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Freitag
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