Pfandleiherlaubnis

Für bestimmte Erwerbshandlungen bedarf es einer gewerberechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis dient der Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit oder eines bestimmten Personenkreises.

Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden.

Die Pfandleiherlaubnis wird zum Betrieb eines Pfandleiher- oder Pfandvermittlergeschäftes erteilt.

Vor dem Ausüben dieser Tätigkeit ist eine Erlaubnis zu beantragen.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 34 Gewerbeordnung (GewO) 
  • Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher; Pfandleiherverordnung (PfandlV)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 

Wichtige Hinweise

Voraussetzung ist die Vollständigkeit der Unterlagen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.service.m-v.de

Gebühren/Kosten

Für die Erlaubnis werden je nach Verwaltungsaufwand Gebühren in Höhe von 167 Euro bis 715 Euro fällig.

Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Alexander Wolna
Telefon
03831 253 707
Telefax
03831 252 53 707
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
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