Bewachungserlaubnis

Für bestimmte Erwerbshandlungen bedarf es einer gewerberechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis dient der Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit oder eines bestimmten Personenkreises.

Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden.

Die Bewachungserlaubnis wird zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen erteilt.

Vor dem Ausüben dieser Tätigkeit ist eine Erlaubnis zu beantragen.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 34a Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Wichtige Hinweise

Voraussetzung ist die Vollständigkeit der geforderten Unterlagen.

Gebühren/ Kosten

Für die Erlaubnis werden je nach Umfang der Tätigkeit Verwaltungsgebühren in Höhe von 103 Euro bis 1.300 Euro fällig.

Ansprechpartner
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Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
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Telefax
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