Meldung vom 31.10.2020

Vogelgrippe: Aufstallungspflicht auch in Stralsund ab 1. November

Pressemitteilung des Landkreises Vorpommern-Rügen

Bei einem tot aufgefundenen Mäusebussard in Neuenkirchen auf Rügen musste der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt werden. Der Eintrag des Erregers erfolgte mit hoher Wahrscheinlichkeit durch den Wildvogelzug.
Das Friedrich-Loeffler-Institut sowie der Landkreis Vorpommern-Rügen schätzen das Risiko des Eintrags des Geflügelpesterregers in die Hausgeflügelbestände derzeit als hoch ein.

Im Landkreis Vorpommern-Rügen befinden sich viele Rast- und Sammelplätze von Wildvögeln, so dass in diesen Gebieten zum Schutz des Hausgeflügels Landrat Dr. Stefan Kerth ab sofort eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet hat.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 1. November 2020 in Kraft. Die von der Aufstallungspflicht betroffenen Gebiete sind in der Allgemeinverfügung benannt und können auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.lk-vr.de/Willkommen/Bekanntmachungen eingesehen werden.
In der kommenden Woche wird die Allgemeinverfügung zudem in den Gemeinden ausgehängt.

In den benannten Gebieten des Landkreises Vorpommern-Rügen darf Geflügel ab sofort nur noch entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) gehalten werden.

Geflügelhalter im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen werden aufgefordert, sofern dies noch nicht erfolgt ist, ihre Geflügelhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen anzuzeigen.
Informationen dazu erhalten die Geflügelhalter unter der Telefonnummer 03831 / 357 2453.

Des Weiteren sind Geflügelhalter aufgefordert bei erhöhter Zahl an verendeten Tieren über einen Tierarzt eine Erkrankung an Geflügelpest ausschließen zu lassen. Zudem müssen Geflügelhalter im gesamten Landkreis sicherstellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Zur Verordnung direkt

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