Kfz-Neuzulassung, Ersterfassung
Achtung! Aus aktuellem Anlass sind Kfz-Zulassungsvorgänge nur nach vorheriger Terminvereinbarungen (online oder telefonisch) möglich.
Nutzen Sie alternativ gerne die Online-Kfz-Zulassung.
Kraftfahrzeuge mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Wichtige Hinweise
Seit dem 30.01.2014 ist, neben dem Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers, auch ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Seit dem 01.03.2014 ist die Zollverwaltung (Hauptzollamt Stralsund) für den Einzug der Kfz-Steuer zuständig. Den entsprechenden Vordruck des SEPA-Lastschriftenmandates (Formular-Nr. 032021) finden Sie im Formularpool der Zollverwaltung.
Des Weiteren gelten seit dem 01.03.2014 neue Formulare für folgende Aufgaben/Leistungen der Hansestadt Stralsund. Diese finden Sie ebenfalls im Formularpool der Zollverwaltung:
- Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG (Formular-Nr. 3809)
- Erklärung zum Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG (Formular-Nr. 3811)
- Antrag auf Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft nach § 3 Nr. 7 KraftStG (Formular-Nr. 3813)
- Antrag auf Steuervergünstigung nach § 3 KraftStG (Formular-Nr. 3814)
- Mitteilung der Bankverbindung zur Erstattung von Kraftfahrzeugsteuer (Formular-Nr. 3815)
Erforderliche Unterlagen
- SEPA-Lastschriftenmandat (Formular-Nr. 032021) – siehe Formularpool der Zollverwaltung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Versicherungsbestätigung, eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung bzw.Gewerbeanmeldung
- ggf. das Gutachten für die Anbauabnahme technischer Veränderungen (z.B. Anhängerkupplung, Reifen, Felgen)
- Vollmacht, wenn das persönliche Erscheinen bei der Zulassungsbehörde nicht möglich ist
Gebühren/Kosten
- Neuzulassung: bis 76,00 €
Formulare/Anträge
Ordnungsamt | Kfz-Zulassung
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 781
03831 252 53 738
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr