Kfz-Neuzulassung, Ersterfassung
Kraftfahrzeuge mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
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Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen.
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Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
- SEPA-Lastschriftenmandat (Formular-Nr. 032021) – siehe Formularpool der Zollverwaltung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Versicherungsbestätigung, eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung bzw.Gewerbeanmeldung
- ggf. das Gutachten für die Anbauabnahme technischer Veränderungen (z.B. Anhängerkupplung, Reifen, Felgen)
- Vollmacht, wenn das persönliche Erscheinen bei der Zulassungsbehörde nicht möglich ist
Gebühren/Kosten
- Neuzulassung: ab 30,00 €
Formulare/Anträge
Hausanschrift
						Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt | Kfz-Zulassung
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
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Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
										Telefon
03831 253 781
								03831 253 781
										Telefax
03831 252 53 738
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Postanschrift
						Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund
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Unsere Sprechzeiten
							
										Montag
8 – 12 Uhr
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										Dienstag
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
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Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
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										Donnerstag
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
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										Freitag
8 – 12 Uhr
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