Ausstellung von Fahrerkarten

Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen führen, benötigen zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten eine Fahrerkarte, wenn das Kraftfahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist. 

Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt fünf Jahre.

Der Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte muss spätestens 15 Werktage und darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. 

Termine online buchen!

Sie haben die Möglichkeit, für die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde einen Online-Termin zu buchen.
Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen.
Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.

zur Online-Terminvergabe

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrpersonalgesetz
  • Fahrpersonalverordnung

Erforderliche Unterlagen

  • EU-Kartenführerschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • biometrisches Passbild

Im Falle der Ersatzausstellung auf Grund:

  • von Beschädigung: die alte Fahrerkarte
  • bei Diebstahl: polizeiliche Diebstahlanzeige

Gebühren/ Kosten

  • Erteilung/ Erneuerung: 34,00 EUR
  • Direktversand: 37,00 EUR
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Verkehrsangelegenheiten
Führerscheinstelle
Anke Trense
Telefon
03831 253 741
Telefax
03831 252 53 741
Janine Lorenz
Telefon
03831 253 779
Telefax
03831 252 53 779
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 722
Telefax
03831 252 53 722
Unsere Sprechzeiten
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