Bebauungsplan Nr. 80 der Hansestadt Stralsund „Hansebogen – Urbanes Gebiet an der Rostocker Chaussee“

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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 07.04.2022 (Beschluss-Nr.: 2022-VII-04-0856) wurde das Planverfahren für den o.g. Plan eingeleitet. Das ca. 2,8 ha große Plangebiet liegt im Stadtgebiet Tribseer, Stadtteil Tribseer Vorstadt und umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 58 Flurstücke 20/1, 20/2, 26/2, 26/3, 38/2, 38/3, 38/4, 41/4 und 44/5 ganz, Flur 58 Flurstücke 45/2 und 45/3 anteilig, Flur 57 Flurstück 15/5 ganz sowie städtische Straßenflurstücke: Flur 57 Flurstücke 9/11, 9/12, 9/13, 9/14, 11/4, 14/1, 15/7, 16/1, 16/2, 16/3, 16/5, 16/6, 16/7, 16/8, 16/9, 16/10, 17/3 und 165/1 ganz, Flur 57 Flurstücke 15/6, 16/11, 21/5, 21/6 und 166/4 anteilig und Flur 58 Flurstück 39 ganz.

Es wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden bzw. Nordwesten durch (ehemalige) Bahntrassen sowie angrenzende gewerblich genutzte Flächen,
  • im Süden bzw. Südosten durch die gewerblich und wohnbaulich genutzten Flächen entlang der Rostocker Chaussee sowie der Richtenberger Chaussee und des Tribseer Damms,
  • und im Osten durch die bestehende Wohnbebauung entlang des Carl-Heydemann-Rings.

Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, einen Standort mit gemischter Nutzung aus Gewerbe und Wohnen zu entwickeln. Hierzu ist die Umsetzung einer kompakten, mehrgeschossigen Bauweise vorgesehen. Entlang der Rostocker Chaussee soll ein zusammenhängender Gebäudekomplex mit gewerblichen Nutzungen entstehen, der die Bauflucht des Tribseer Damms aufnimmt und verlängert. Im rückwärtigen Bereich in Richtung der Bahngleise ist Geschosswohnungsbau geplant.

Der Bebauungsplan Nr. 80 der Hansestadt Stralsund "Hansebogen – Urbanes Gebiet an der Rostocker Chaussee" der Hansestadt Stralsund soll im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung über Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. Die überbaubare Grundfläche wird weniger als 20.000 m² betragen, es sind keine umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben oder Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebiete zu erwarten und bei der Planung werden auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein.

Der nun vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 in der Planfassung vom November 2025 wird in der Zeit vom 05.12.2025 bis 05.01.2026 im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=bplan&id=83399ca2-a8ef-11ec-a53d-ff808b74c64f  und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund unter www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung. Neben dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 kann auch die Begründung eingesehen werden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgelegt.

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Auslegungszeit

05.12.2025 bis 05.01.2026

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 – 16 Uhr
  • Dienstag: 8 – 17 Uhr
  • Freitag: 8 – 13 Uhr

Amt für Planung und Bau
Abteilung Stadtentwicklung
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss (barrierefrei)

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Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 abgegeben werden per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de sowie über den Link: www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.

Sie können aber auch auf anderem Wege, insbesondere schriftlich an das Amt für Planung und Bau (Abteilung Stadtentwicklung, Postfach 2145, 18408 Stralsund) übermittelt oder zur Niederschrift in der Abt. Stadtentwicklung vorgebracht werden. 

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten (Dienstag 8 - 12 und 13 - 17 Uhr, Donnerstag 8 - 12 und 13 - 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252626 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Stadtentwicklung eingesehen werden.