Luftballons/Ballonaufstiege
Für Massenaufstiege von Kinderballons ist nach § 21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.
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Für Massenaufstiege von Kinderballons ist nach § 21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.
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