Reisepass

Der Pass wird auf persönlichen Antrag, für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, ausgestellt. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Für Minderjährige und Personen die geschäftsunfähig sind, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als gesetzlicher Vertreter den Aufenthalt der betroffenen Person zu bestimmen hat. Bitte beachen Sie, dass die minderjährige bzw. geschäftsunfähige Person bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt persönlich anwesend sein muss. 

Termine online buchen!

Sie haben die Möglichkeit, für die Beantragung oder Abholung Ihres Reisepasses online einen Termin zu buchen. Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen. Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.

zur Online-Terminvergabe

Gesetzliche Grundlagen

  • Passgesetz (PaßG)

Hinweis zur Beantragung eines Reisepasses für minderjährige Personen

Die Ausstellung eines Reisepasses für minderjährige Personen bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.
Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn eine schriftliche Bestätigung des Einverständnisses, sowie eine Ausweis-/Reisepasskopie des anderen Elternteils vorliegt.
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält (Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung lt. Melderegister), den Reisepass beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • Personalausweis bzw. bisherigen Reisepass
  • ggf. Einverständniserklärung mit Ausweis-/Reisepasskopie

Hinweis

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten entnehmen Sie bitte dem Punkt Reise- und Sicherheitshinweise A-Z der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Kosten/Gebühren

  • Reisepasses für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70 Euro
  • Reisepasses für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
  • Reisepasses mit 48 Seiten: zzgl. 22 Euro
  • Reisepasses im Expressverfahren: zzgl. 32 Euro
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
Schillstraße 5-7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 780
Telefax
03831 252 53 734
Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund
Unsere Sprechzeiten
Montag
8 – 12 Uhr
Dienstag
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Mittwoch
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag
8 – 12 Uhr

Landeserntedankfest in Stralsund am 5. & 6.10.2024