Verkaufssonntage
Sonntagsöffnungen von Verkaufsstellen
Sonntagsöffnungen nach Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ÖffZVO M-V)
Die Hansestadt Stralsund gehört zu den Orten in Mecklenburg-Vorpommern, für die aufgrund eines besonders hohen Tourismusaufkommens besondere Sonntagsöffnungszeiten zugelassen sind.
Die Regelungen der Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern gelten für Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund. Eine Beschränkung auf einzelne Stadtbereiche besteht nicht.
Verkaufsstellen dürfen daher in bestimmten Zeiträumen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, ohne dass hierfür eine gesonderte Genehmigung der Hansestadt Stralsund erforderlich ist.
Zulässige Zeiträume
Sonntagsöffnungen sind zulässig
- vom 15. März bis zum 31. Oktober
- vom 17. Dezember bis zum 8. Januar
Die Öffnung ist für maximal sechs Stunden in der Zeit zwischen 11:30 Uhr und 19:00 Uhr zulässig.
Folgende besondere Einschränkungen gelten:
- Karfreitag und 1. Weihnachtsfeiertag: keine Öffnung
- 1. Mai: Öffnung nur, wenn die wirtschaftlich Verantwortlichen oder deren Familienangehörige die Waren persönlich feilhalten und keine Arbeitnehmer eingesetzt werden
- Ostersonntag: Öffnung nur im Zeitraum 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Zugelassen ist das Feilhalten von
- Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie
- Waren des typisch touristischen Bedarfs.
Die Regelung gilt nicht für folgende Handelsbranchen:
- Baumärkte
- Möbelhäuser
- Autohäuser
- Elektrofachmärkte
Für diese Verkaufsstellen sind Sonntagsöffnungen im Stadtgebiet nicht zulässig.
Hinweis zu verkaufsoffenen Sonntagen nach § 6 ÖffZG M-V
Nach § 6 Absatz 1 des Öffnungszeitengesetzes Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden grundsätzlich an bis zu vier Sonntagen im Jahr aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten festsetzen.
Da die Hansestadt Stralsund vollständig in der Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt ist, gelten für das gesamte Stadtgebiet bereits die dort festgelegten Sonntagsöffnungszeiten.
Eine zusätzliche Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen nach § 6 Absatz 1 ÖffZG M-V ist daher für das Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund rechtlich nicht vorgesehen.
Dies gilt auch für die in § 4 Absatz 1 ÖffZVO M-V genannten Handelsbranchen. Für diese Verkaufsstellen können keine Sonntagsöffnungen beantragt oder genehmigt werden.
Rechtlicher Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Öffnungszeitengesetz Mecklenburg-Vorpommern (ÖffZG M-V) sowie die Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ÖffZVO M-V).
Im Einzelfall können sich aufgrund besonderer Umstände oder rechtlicher Änderungen abweichende Regelungen ergeben.
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8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr