Meldung vom 13.01.2026

Umzug der Sondernutzung und der unteren Verkehrsbehörde erst zum 19. Januar

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Wegen unvorhergesehener Verzögerungen bei den Umbauarbeiten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Sachgebiete - Sondernutzung und untere Verkehrsbehörde - erst am 19. Januar wieder persönlich erreichbar - dann in der Bauhofstraße 4. In dringenden Fällen wenden sich Bürgerinnen und Bürger mit Ihren Anliegen bitte per E-Mail an: verkehrsbehoerde@stralsund.de

INFO Sondernutzung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Eine Sondernutzungserlaubnis kann u.a. beantragt werden für das Aufstellung von Tischen/Stühlen auf Freisitzflächen, Werbeaufsteller/Werbetafeln, Verkaufswagen/Verkaufsstände, Informationsstände, Plakatierung, Veranstaltungen oder auch die Durchführung von Baumaßnahmen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie im OpenR@thaus (Kurzlink): https://bit.ly/3XXS3ih 

INFO Untere Verkehrsbehörde
Sie ist für die regelnde und ordnende Verwaltung des städtischen Straßenverkehrs zuständig.
Dazu gehört zum Beispiel die Anordnung von Verkehrszeichen und Markierungen oder auch verkehrsrechtliche Anordnungen bei Baustellen, Umleitungen, Veranstaltungen oder Schwertransporten. Zum Aufgabenbereich gehören weiterhin Bewohnerparkausweise oder auch Ausnahmegenehmigungen vom Halte- oder Parkverbot.

TIPP Bewohnerparkausweis : Wer ganz bequem vom heimischen Sofa aus seinen Bewohnerparkausweis beantragen möchte, kann das komfortabel im OpenR@thaus tun (Kurzlink): https://bit.ly/4j63Ogw, wer ihn verlängern will, der nimmt einfach diesen Kurzlink: https://bit.ly/4q6yNes und spart damit richtig Zeit. Und preiswerter ist es auch noch gegenüber dem Gang in die Bauhofstraße.