Richtigstellung zur „Richtigstellung zur Umsetzung der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern“
Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung M-V vom 3. Februar 2026 stellt die Hansestadt Stralsund richtig:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat in ihrer Sitzung am 16. Oktober 2025 – anders als vom Ministerium behauptet – keinen Beschluss zur Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf gefasst. In der besagten Sitzung wurde aufgrund einer Kleinen Anfrage zur Umsetzung der Inklusionsstrategie lediglich darüber informiert, wie u. a. der Stand zur Zukunft der Förderschulen in Stralsund ist.
Außerdem wird in der Pressemitteilung behauptet, dass die Struktur der Förderschule „Ernst von Haselberg“ nicht zerstört wird. Das ist ebenfalls falsch.
Die Förderschule bestand bisher aus zwei Teilen: der Klinikschule und dem Schulteil für Erziehungsschwierige. Bei diesen Kindern handelt es sich um Schülerinnen und Schüler mit einem besonders stark ausgeprägten sonderpädagogischen Förderbedarf mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (esE plus). Dieser Schulteil war bislang in der Mühlgrabenstraße, im Gebäude der Grundschule „Ferdinand von Schill“, angesiedelt. Bereits im vergangenen Jahr wurden dort schon keine Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen. Mit Ende dieses Schuljahres wird die Förderung für diesen Schulteil komplett eingestellt. Heißt: Die Struktur der Förderschule „Ernst von Haselberg“ wird zerstört.
Eine ausschließlich auf diese Kinder ausgerichtete Schule findet sich dann nur noch in 50 Kilometern Entfernung.
Oberbürgermeister Alexander Badrow hatte gegenüber dem Ministerium den Weiterbestand der esE plus-Schule in vollem Umfang gefordert. Das Land selbst hatte 2019 mehrere Millionen Euro in die Sanierung des Stralsunder Gebäudes investiert, um genau diesem Zweck – der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit besonders stark ausgeprägtem Förderbedarf – Rechnung zu tragen.