Alters- und Ehejubiläen
Der Bundespräsident gratuliert:
Besondere Jubiläen ehrt der Bundespräsident durch seinen Glückwunsch. In- und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern gratuliert er zur Vollendung des 100., des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag. Ehepaaren gratuliert der Bundespräsident aus Anlass des 65., 70. und 75. Hochzeitstages.
Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Ehrenpatenschaft die besondere Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Sie stellt die besondere Bedeutung heraus, die Familien und Kinder für unser Gemeinwesen haben. Die Ehrenpatenschaft soll mit dazu beitragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken.
Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft sind dem Bundespräsidialamt über die örtlich zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuzuleiten. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus und lässt diese mit einem Patengeschenk (zzt. 500 Euro) den Eltern von einem Repräsentanten der Stadt oder Gemeinde aushändigen.
Pro Jahr werden rund 700 neue Ehrenpatenschaften durch den Bundespräsidenten übernommen Insgesamt wurden seit 1949 rund 77.500 Ehrenpatenschaften übernommen (Stand 03.08.2012). Im Jahr 2011 waren es 670 (2010: 603, 2009: 670). Bundespräsident Joachim Gauck hat seit dem Amtsantritt am 18. März 2012 insgesamt 217 Ehrenpatenschaften übernommen.
(Stand: 03.08.2012)
(Quelle: www.bundespraesident.de)
Im Namen des Landes M-V erhalten:
- eine Glückwunschurkunde des Ministerpräsidenten Ehepaare zur 50., 60., 65., 70., 75. Wiederkehr ihres Hochzeitstages und Altersjubilare mit Vollendung des 90., 95., 100. und danach jeden weiteren Lebensjahres.
- Bei einem 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum und mit Vollendung des 100. und danach jeden weiteren Lebensjahres wird neben der Glückwunschurkunde ein Geldgeschenk in Höhe von 50,00 Euro überreicht.
Es erhalten von Ihrer Stadt:
- eine Glückwunschkarte des Präsidenten der Bürgerschaft und des Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund Ehepaare zur 50., 60., 65., 70., 75. Wiederkehr ihres Hochzeitstages und Altersjubilare mit Vollendung des 85. 90., 95. und danach jeden weiteren Lebensjahres sowie einen Blumenstrauß zum 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum und mit Vollendung des 100. und danach jeden weiteren Lebensjahres.
Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
Schillstraße 5-7
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