Allgemeine Verkaufszeiten/Ladenöffnung an Samstagen
Das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Ladenöffnungsgesetz - LöffG M-V) vom 18. Juni 2007 regelt die allgemeinen Verkaufszeiten für den gewerblichen Verkauf von Waren
- in Verkaufsstellen aller Art
- in sonstigen Verkaufsständen und ähnlichen Einrichtungen, falls von ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden
- außerhalb von Verkaufsstellen
Dem Verkauf stehen die Entgegennahme von Warenbestellungen und die fachliche Beratung gleich. Ausgenommen ist der Verkauf über elektronische Medien.
Der gewerbliche Verkauf ist an Werktagen montags bis freitags ohne zeitliche Begrenzung zulässig.
An Samstagen liegt die zeitliche Begrenzung bei 22:00 Uhr und darüber hinausgehend ist an nur vier Samstagen aus besonderem Anlass der Verkauf bis 24:00 Uhr zulässig.
Der gewerbliche Verkauf ist gesetzlich ausgeschlossen:
- an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
- am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14.00 Uhr (wenn am Sonntag: gewerbliche Verkauf ist für die Dauer von höchstens drei Stunden bis längstens 14.00 Uhr zulässig, wenn überwiegend Lebens- und Genussmittel oder Weihnachtsbäume verkauft und Gottesdienste nicht gestört werden)
Jedoch bestehen Möglichkeiten zur Ausnahme vom Verkaufsverbot an Sonntagen. weitere Informationen
Gesetzliche Grundlagen
§ 3 LöffG M-V
Wichtige Hinweise
Für die Ausnahme von der zeitlichen Beschränkung des Verkaufs an Samstagen ist das Anzeigeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben mindestens zwei Wochen im Voraus bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Anzeigeformular Samstagsöffnung nach 22:00 Uhr
Gebühren/Kosten
gebührenfrei
Formulare/Anträge
03831 253 712
03831 252 53 712
gewerbe@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr