Hundesteuer

Wenn Sie in der Hansestadt Stralsund einen Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb von 14 Tagen anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Sie mehrere Hunde halten, muss jedes Tier gesondert angemeldet werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann ein Hund von der Steuer befreit sein oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.

Leistungen

  • Erstellung von Bescheiden
  • Bearbeitung von Stundung-und Erlassanträgen o. g. Steuerforderungen

Gesetzliche Grundlagen

§ 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V)
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis
  • Impfausweis des Hundes zum Abgleich der Hunderasse (wichtig für Höhe der Hundesteuer)
  • Aktueller Nachweis bei Anträgen auf Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung (Schwerbehindertenausweis, Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente und andere)

Kosten

  1. für den ersten Hund 95,00 EUR
  2. für den zweiten Hund 150,00 EUR
  3. für den 3. und jeden weiteren Hund 180,00 EUR
  4. für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund 500,00 EUR
Ansprechpartner
Kämmereiamt
Abt. Steuern
Telefon
03831 253 547
Telefax
03831 252 53 511
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Kämmereiamt | Abteilung Steuern
Heilgeiststraße 63
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 511
Telefax
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Postfach 2145
18408 Stralsund
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