Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Gemäß § 29 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis.
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6 Treffer für Ihren Suchbegriff: Großveranstaltung
Gemäß § 29 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis.
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In der Abteilung Kultur und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt die zeitliche und räumliche Planung und Koordinierung angemeldeter Veranstaltungen. Großveranstaltungen werden komplett begleitet.
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Wenn Sie eine öffentliche Straße oder Grünfläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dafür vorher eine Genehmigung einholen.
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Wenn Sie eine öffentliche Straße oder Grünfläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dafür vorher eine Genehmigung einholen.
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Eine Veranstaltung kann auf Antrag des Veranstalters durch die Ordnungsbehörde festgesetzt und muss sechs bis acht Wochen vor dem Durchführen der Veranstaltung beantragt werden (Marktfestsetzung).
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