Verkaufssonntage
Verkaufssonntage nach Öffnungszeitengesetz - ÖffZG M-V (4 Sonntage/Jahr)
Grundsätzlich ist der gewerbliche Verkauf an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gemäß § 3 Abs. 2 Gesetz über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz - ÖffZG M-V) vom 10. Januar 2024 (gültig ab 1. Februar 2024) ausgeschlossen.
Aus besonderem Anlass kann mit Erlaubnis der zuständigen Behörde an bis zu 4 Sonntagen im Jahr (ausgenommen sind gesetzliche Feiertage, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die Sonntage des Monats Dezember - Ausnahme 1. Advent) geöffnet werden. Ausgenommen davon ist der Bereich der historischen Altstadt der Hansestadt Stralsund, für den nach Bäderverkaufsverordnung M-V jährlich Verkaufssonntage mittels Allgemeinverfügung durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund festgelegt werden.
Gesetzliche Grundlagen
§ 6 Abs. 1 ÖffZG M-V
Wichtige Hinweise
Für die Freigabe eines Verkaufssonntages ist mindestens vier Wochen vorher ein formloser Antrag zu stellen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, worin der besondere Anlass für die Sonntagsöffnung begründet ist und welche Aktivitäten hierzu vorgesehen sind.
Die Sonntagsöffnung selbst stellt keinen besonderen Anlass für eine Erlaubnis dar. Zu beachten ist auch, dass die Öffnung nicht vor 11:30 Uhr beginnen darf.
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Gebühren/Kosten
Die Gebühr beträgt je nach Verwaltungsaufwand 30 Euro bis 98 Euro pro Einzelentscheidung.
Verkaufssonntage in der Altstadt nach Öffnungszeitenverordnung - ÖffZVO M-V
Für die historische Altstadt der Hansestadt Stralsund (Bereich Klosterstraße, Am Langen Wall, Am Fischmarkt, Seestraße, Ippenkai, Verbindung zwischen Sundpromenade und Nordmole, Seestraße bis Ecke Fährwall, Olof-Palme-Platz, Knieperwall, Frankenwall, Frankendamm bis Ecke Frankenhof, Frankenhof im rechten Winkel zum Frankendamm) gelten jeweils vom 15. März bis zum 31. Oktober und vom 17. Dezember bis zum 8. Januar besondere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Der Verkauf ist für maximal 6 Stunden in der Zeit zwischen 11:30 Uhr und 19:00 Uhr freigegeben.
Das gilt
- nicht für Baumärkte, Möbelhäuser, Autohäuser und Elektrofachmärkte,
- nicht am Karfreitag und am ersten Weihnachtsfeiertag,
- am 1. Mai nur dann, wenn die wirtschaftlich Verantwortlichen oder deren Familienangehörige unter Freistellung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Waren persönlich feilhalten, und
- am Ostersonntag nur beschränkt auf den Zeitraum von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
Zugelassen ist nur das gewerbliche Feilhalten von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs verschiedener Art, insbesondere Lebens- und Genussmittel, sowie des typisch touristischen Bedarfs. Es bedarf keiner gesonderten Beantragung durch einzelne Altstadthändler.
Verkaufsoffene Sonntage 2025 in der Altstadt
Viele Altstadthändler haben sich darauf verständigt, an folgenden Sonntagen im Jahr 2025 von 13 bis 18 Uhr zu öffnen:
- 1. Juni 2025
- 7. September 2025
- 5. Oktober 2025
Einige Händler haben zudem signalisiert, dass sie voraussichtlich noch an weiteren Sonntagen öffnen werden.
Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Einzelhändler auf dieser Seite aufgeführt werden kann. Informieren Sie sich bitte direkt bei den jeweiligen Einzelhändlern, um aktuelle Informationen zu den beabsichtigten Sonntagsöffnungen zu erhalten.
03831 253 708
03831 252 53 708
gewerbe@stralsund.de
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 745
03831 252 53 722
ordnungsamt@stralsund.de
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr