Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Andere Spiele sind Geschicklichkeitsspiele ohne spielbeeinflussende technische Vorrichtungen im Sinne des § 33c Gewerbeordnung (GewO) bei denen der Spieler durch besondere Fähigkeiten körperlicher oder geistiger Art, vermittelt durch Übung oder auch rein zufällig, spiel- und damit gewinnbeeinflussend wirkt.
Gesetzliche Grundlagen
- § 33 d Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit – Spielverordnung (SpielV)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 33d GewO
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes für das zu veranstaltende Spiel
Gebühren/Kosten
Für die Erlaubnis werden je nach Verwaltungsaufwand Gebühren in Höhe von 74 Euro bis 596 Euro fällig.
Formulare/Anträge
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß §§ 33c oder 33d GewO
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Mario Ehrhardt
Telefon
03831 253 710
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Telefax
03831 252 53 710
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E-Mail
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