Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Andere Spiele sind Geschicklichkeitsspiele ohne spielbeeinflussende technische Vorrichtungen im Sinne des § 33c Gewerbeordnung (GewO) bei denen der Spieler durch besondere Fähigkeiten körperlicher oder geistiger Art, vermittelt durch Übung oder auch rein zufällig, spiel- und damit gewinnbeeinflussend wirkt.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 33 d Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit – Spielverordnung (SpielV)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 33d GewO
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes für das zu veranstaltende Spiel

Gebühren/Kosten

Für die Erlaubnis werden je nach Verwaltungsaufwand Gebühren in Höhe von 74 Euro bis 596 Euro fällig.

Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Mario Ehrhardt
Telefon
03831 253 710
Telefax
03831 252 53 710
Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
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