Zeitlich befristeter Fischereischein (Touristenfischereischein)
Für das Angeln in Mecklenburg-Vorpommern benötigen Sie gültige Fischereidokumente.
Wenn Sie keinen Fischereischein auf Basis einer bestandenen Prüfung besitzen, können Sie einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein) beantragen.
Digitale Beantragung – Schnell, einfach, überall
Beantragen Sie Ihren Touristenfischereischein bequem online – ohne Behördengang und ohne Postweg!
Nutzen Sie den offiziellen Online-Shop der oberen Fischereibehörde:
Ihre Vorteile:
- Rund um die Uhr beantragbar
- Direkter Erhalt als digitales Dokument
- Informationsbroschüre sofort digital verfügbar
- Kein Versand, keine Wartezeit
Gültigkeit und Voraussetzungen
- Erstausstellung: bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage
- Verlängerung: weitere 28 Tage möglich, wenn im selben Kalenderjahr bereits eine Erstausstellung erfolgt ist
- Staatliche Fischereiabgabe: Für das laufende Jahr muss eine gültige Fischereiabgabe entrichtet sein (siehe unten)
- Angelerlaubnis: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie eine Angelerlaubnis vom jeweiligen Fischereirechtsinhaber
- Für Bodden- und Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns wird diese von der oberen Fischereibehörde erteilt
➡️ https://erlaubnis.angeln-mv.de
- Antragsberechtigt sind:
o Bürger anderer Staaten
o Bürger anderer Bundesländer
o Bürger Mecklenburg-Vorpommerns - Mindestalter: Vollendung des 14. Lebensjahres
- Gleichstellung: Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer staatlichen Stelle erteilt oder staatlich anerkannt sind, stehen einem Fischereischein nach dem Landesfischereigesetz M-V gleich, solange sie gültig sind und die berechtigte Person ihren Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat.
Staatliche Fischereiabgabe – Neue Regelung
Seit der Änderung der Fischereischeinverordnung M-V am 24. Juli 2025 (§ 3 Abs. 2a) gilt:
Alle Angler – unabhängig vom Wohnsitz – unterliegen der Fischereiabgabepflicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Der Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe erfolgt:
- Digital (empfohlen für alle):
o Vorlage des im Online-Verfahren erzeugten Dokuments oder
o Lesbare Anzeige auf einem elektronischen Gerät (z. B. Smartphone, Tablet)
o Jetzt bequem online beantragen unter:
➡️ https://erlaubnis.angeln-mv.de - Analog:
o Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns: Aufkleben der Fischereiabgabemarke in den Fischereischein M-V
o Gastangler (Bürger anderer Bundesländer oder Staaten): Aufkleben der Fischereiabgabemarke in den Fischereischein des eigenen Bundeslandes oder auf ein Nachweisblatt (Muster Anlage 4 Landesfischereiverordnung)
Gebühren
- Digitale Erstausstellung: 23 € (inkl. digitaler Broschüre und Fischereiabgabe)
- Erstausstellung als Papierdokument: 24 € (inkl. Broschüre und Fischereiabgabe)
- Verlängerung: 13 € (ohne neue Broschüre, ohne Fischereiabgabe)
Antrag vor Ort oder per Post
Falls keine Online-Beantragung möglich ist:
- Persönliche Ausgabe (nur vor Ort erhältlich):
o Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund, Alter Markt 9
o Ordnungsamt, Abteilung Hafenamt, Hafenstraße 50
o Ordnungsamt, Schillstraße 5-7 - Schriftliche Anträge (postalische Bearbeitung erfolgt ausschließlich im Ordnungsamt):
Anschrift:
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Postfach 2145
18408 Stralsund
Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor dem geplanten Angeltermin eingereicht werden.
Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personaldokuments bei und überweisen Sie die Gebühr im Voraus.
Bankverbindung:
Hansestadt Stralsund
Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE35150505000100050581
BIC: NOLADE21GRW
Verwendungszweck: 99999.30019 – Name des Antragstellers
Ausgabestellen in M-V
Eine Übersicht aller Ausgabestellen finden Sie hier:
➡️ https://www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/touristenfischereischein/
Formulare/Anträge
Touristenfischereischein (Erstantrag oder Verlängerung) beantragen
03831 253 760
03831 252 53 760
MWulf@stralsund.de
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 745
03831 252 53 745
ordnungsamt@stralsund.de
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr