Zeitlich befristeter Fischereischein (Touristenfischereischein)

Für das Angeln in Mecklenburg-Vorpommern benötigen Sie gültige Fischereidokumente.
Wenn Sie keinen Fischereischein auf Basis einer bestandenen Prüfung besitzen, können Sie einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein) beantragen.

Digitale Beantragung – Schnell, einfach, überall

Beantragen Sie Ihren Touristenfischereischein bequem online – ohne Behördengang und ohne Postweg!
Nutzen Sie den offiziellen Online-Shop der oberen Fischereibehörde:

erlaubnis.angeln-mv.de

Ihre Vorteile:

  • Rund um die Uhr beantragbar
  • Direkter Erhalt als digitales Dokument
  • Informationsbroschüre sofort digital verfügbar
  • Kein Versand, keine Wartezeit

Gültigkeit und Voraussetzungen

  • Erstausstellung: bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage
  • Verlängerung: weitere 28 Tage möglich, wenn im selben Kalenderjahr bereits eine Erstausstellung erfolgt ist
  • Staatliche Fischereiabgabe: Für das laufende Jahr muss eine gültige Fischereiabgabe entrichtet sein (siehe unten)
  • Angelerlaubnis: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie eine Angelerlaubnis vom jeweiligen Fischereirechtsinhaber
    • Für Bodden- und Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns wird diese von der oberen Fischereibehörde erteilt 

➡️ https://erlaubnis.angeln-mv.de

  • Antragsberechtigt sind:
    o    Bürger anderer Staaten
    o    Bürger anderer Bundesländer
    o    Bürger Mecklenburg-Vorpommerns

  • Mindestalter: Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Gleichstellung: Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer staatlichen Stelle erteilt oder staatlich anerkannt sind, stehen einem Fischereischein nach dem Landesfischereigesetz M-V gleich, solange sie gültig sind und die berechtigte Person ihren Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat.

Staatliche Fischereiabgabe – Neue Regelung

Seit der Änderung der Fischereischeinverordnung M-V am 24. Juli 2025 (§ 3 Abs. 2a) gilt:
Alle Angler – unabhängig vom Wohnsitz – unterliegen der Fischereiabgabepflicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern.


Der Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe erfolgt:

  • Digital (empfohlen für alle):
    o    Vorlage des im Online-Verfahren erzeugten Dokuments oder
    o    Lesbare Anzeige auf einem elektronischen Gerät (z. B. Smartphone, Tablet)
    o    Jetzt bequem online beantragen unter:
    ➡️ https://erlaubnis.angeln-mv.de

  • Analog:
    o    Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns: Aufkleben der Fischereiabgabemarke in den Fischereischein M-V
    o    Gastangler (Bürger anderer Bundesländer oder Staaten): Aufkleben der Fischereiabgabemarke in den Fischereischein des eigenen Bundeslandes oder auf ein Nachweisblatt (Muster Anlage 4 Landesfischereiverordnung)

Gebühren

  • Digitale Erstausstellung: 23 € (inkl. digitaler Broschüre und Fischereiabgabe)
  • Erstausstellung als Papierdokument: 24 € (inkl. Broschüre und Fischereiabgabe)
  • Verlängerung: 13 € (ohne neue Broschüre, ohne Fischereiabgabe)

Antrag vor Ort oder per Post

Falls keine Online-Beantragung möglich ist:

  • Persönliche Ausgabe (nur vor Ort erhältlich):
    o    Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund, Alter Markt 9
    o    Ordnungsamt, Abteilung Hafenamt, Hafenstraße 50
    o    Ordnungsamt, Schillstraße 5-7

  •  Schriftliche Anträge (postalische Bearbeitung erfolgt ausschließlich im Ordnungsamt):
    Anschrift:
    Hansestadt Stralsund
    Ordnungsamt
    Postfach 2145
    18408 Stralsund

Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor dem geplanten Angeltermin eingereicht werden.
Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personaldokuments bei und überweisen Sie die Gebühr im Voraus.

Bankverbindung:
Hansestadt Stralsund
Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE35150505000100050581
BIC: NOLADE21GRW
Verwendungszweck: 99999.30019 – Name des Antragstellers

Ausgabestellen in M-V

Eine Übersicht aller Ausgabestellen finden Sie hier:
➡️ https://www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/touristenfischereischein/

Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Marion Wulf
Telefon
03831 253 760
Telefax
03831 252 53 760
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 745
Telefax
03831 252 53 745
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