Erlaubnis zum Halten und Führen gefährlicher Hunde
Das Halten und Führen gefährlicher Hunde bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Die Erlaubnis ist vor Erwerb des Hundes zu beantragen.
Als gefährlich im Sinne der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung- HundehVO M-V) gelten Hunde, bei denen von einer durch Zucht, Ausbildung oder Abrichten herausgebildeten, über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen, in ihrer Wirkung vergleichbaren Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist.
Bei Hunden der Rassen und Gruppen:
1. American Pitbull Terrier
2. American Staffordshire Terrier
3. Staffordshire Bull Terrier
4. Bull Terrier
sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen oder -gruppen wird vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde im Sinne der HundehVO M-V handelt.
Gesetzliche Grundlagen
- Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Daten des Hundes, ggf. Impfausweis
- Kaufvertrag bzw. Herkunftsnachweis des Hundes
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten oder Führen gefährlicher Hunde
Wichtige Hinweise
Die Erlaubnis wird der antragstellenden Person nur erteilt, wenn:
- die antragstellende Person die erforderliche Sachkunde besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt,
- die dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung ermöglichen, sodass die körperliche Unversehrtheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet wird,
- zum Nachweis der Zuverlässigkeit das Führungszeugnis vorliegt (Auszug aus dem Bundeszentralregister).
Gebühren/ Kosten
Die Gebühren richten sich nach der HundehVO M-V und setzen sich wie folgt zusammen:
- Entscheidung über Erteilung einer Erlaubnis: 40,00 Euro
03831 253 760
03831 252 53 760
MWulf@stralsund.de
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 722
03831 252 53 722
ordnungsamt@stralsund.de
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr