Schwerlastverkehr

Transporte, deren Maße und Gewichte die in der StVZO festgelegten Maße (40 t GG; 2,55 m Breite; 18,75 m Länge; 4 m Höhe) überschreiten, sind genehmigungspflichtig.

Genehmigungen werden vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern erteilt. Die Hansestadt Stralsund ist beteiligte Behörde im Anhörverfahren. Auskünfte werden ohne zusätzliche Gebühr erteilt.

Gesetzliche Grundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für die Durchführung von Großraum- und/ oder Schwerverkehr bzw. über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/ oder Gewichten

Weitere Informationen

www.vemags.de

Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Straßen und Verkehrslenkung
SG Planung und Straßenbau
Mandy Tewes
Telefon
03831 253 575
Telefax
03831 252 53 575
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für Planung und Bau | Abteilung Straßen und Verkehrslenkung | Planung und Straßenbau
Badenstraße 17
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 811
Telefax
03831 252 52 811
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