Helm- und Gurtbefreiung

Personen, denen durch ärztliches Attest bescheinigt wird, dass das Tragen eines Sicherheitsgurtes im Pkw oder eines Helmes medizinisch unzumutbar ist, kann eine zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtanlege- oder Helmtragepflicht erteilt werden. Für Inhaber von Schwerbehindertenausweisen erfolgt dies ohne Gebühr.

Gesetzliche Grundlagen

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
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