Verlust des Personalausweises
Der Verlust des Personalausweises/ Reisepasses ist unverzüglich der zuständigen Personalausweis-/ Passbehörde anzuzeigen; diese wird Sie über alles Weitere informieren.
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Der Verlust des Personalausweises/ Reisepasses ist unverzüglich der zuständigen Personalausweis-/ Passbehörde anzuzeigen; diese wird Sie über alles Weitere informieren.
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Der Verlust des Reisepasses/ Kinderreisepasses ist unverzüglich der zuständigen Personalausweis-/ Passbehörde anzuzeigen; diese wird Sie über alles Weitere informieren.
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