Feuerwerk
Private Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres nur mit einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz abgebrannt werden.
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2 Treffer für Ihren Suchbegriff: Pyrotechnik
Private Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres nur mit einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz abgebrannt werden.
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In der Abteilung Kultur und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt die zeitliche und räumliche Planung und Koordinierung angemeldeter Veranstaltungen. Großveranstaltungen werden komplett begleitet.
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