Hafenamt
Das Hafenamt ist eine Abteilung des Ordnungsamtes. In seiner Zuständigkeit liegen unter anderem die Regelung und Überwachung der Benutzung von Häfen, sowie die Zuweisung von Schiffsliegeplätzen und die Verkehrslenkung.
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Das Hafenamt ist eine Abteilung des Ordnungsamtes. In seiner Zuständigkeit liegen unter anderem die Regelung und Überwachung der Benutzung von Häfen, sowie die Zuweisung von Schiffsliegeplätzen und die Verkehrslenkung.
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Dem Ordnungsamt sind die Abteilungen Verkehrsangelegenheiten, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Standesamt, IT-ABteilung, Hafenamt und Feuerwehr zugeordnet.
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