Auskunftsersuchen aus dem Gewerberegister
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Auskünfte werden nach formlosem Antrag nur erteilt, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
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