Ausbruch der Geflügelpest auf Rügen: Landkreis Vorpommern-Rügen legt Maßnahmen fest
Bereiche von Stralsund betroffen
Unter den Geltungsbereich der Allgemeinverfügung des Landkreises fallen auch Ortsteile von Stralsund. So müssen Geflügelhalter in Devin, Andershof Ausbau und Dänholm Ihre Tiere ab sofort in einem geschlossenen Stall unterbringen.
Alle weiteren Maßnahmen entnehmen Betroffene bitte der Pressemitteilung des Landkreises sowie der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom heutigen Tage.
PRESSEMITTEILUNG
(Landkreis Vorpommern-Rügen, 21. Oktober 2025) In einem Legehennenbestand in der Gemeinde Poseritz (Amt Bergen auf Rügen) mit rund 55.000 Hennen wurde der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Das Ergebnis wurde mittlerweile vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Nachgewiesen wurde in diesem Fall das hochpathogene Influenza-A-Virus H5N1.
Um den Ausbruchsbestand wird eine Schutz- und Überwachungszone festgelegt.
Folgende Gebiete werden als Schutzzone festgelegt:
- von der Gemeinde Gustow die Ortsteile Sissow, Benz und Warksow
- von der Gemeinde Poseritz die Ortsteile Poseritz, Poseritz Hof, Poseritz Ausbau, Datzow, Datzow Siedlung, Groß Stubben, Luppath, Mellnitz Siedlung, Grabow, Glutzow Hof, Zeiten und Wulfsberg
Folgende Gebiete werden als Überwachungszone festgelegt:
- von der Gemeinde Gustow die Ortsteile Gustow, Drigge, Nesebanz, Prosnitz und Saalkow
- die gesamte Gemeinde Garz, ausgenommen der Ortsteil Tangnitz
- von der Gemeinde Putbus die Ortsteile, Alt Lanschvitz, Dumgenevitz, Krimvitz Litzenhagen und Strachtitz
- von der Gemeinde Poseritz die Ortsteile Glutzow Siedlung, Neparmitz, Neparmitz Ausbau, Mellnitz, Puddemin, Renz, Swantow, Üselitz und Venzvitz
- von der Gemeinde Dreschvitz die Ortsteile Dußvitz, Güttin, Mölln und Rugenhof
- die gesamten Gemeinden Samtens, Rambin und Altefähr
- von der Hansestadt Stralsund die Ortsteile Devin, Andershof Ausbau und Dänholm
Für die Schutz- und Überwachungszone gelten folgende Maßnahmen:
- Aufstallungspflicht
- Anzeigepflicht
- Eigenüberwachung
- keine Veranstaltungen (Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen)
Weitere Informationen sind der Allgemeinverfügung unter Geflügelpest / LK Vorpommern-Rügen zu entnehmen.
Generell werden in diesem Zusammenhang alle Geflügelhalter im Landkreis darauf hingewiesen, wachsam zu sein und sich bei Verdacht auf Erkrankungen im Geflügelbestand an das Veterinäramt zu wenden.
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen