Fahrerlaubniserteilung/ -erweiterung
Nach erfolgreich bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird die Fahrerlaubnis in der jeweils beantragten Klasse erteilt.
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- biometrisches Passbild
- Fahrerlaubnis (bei Erweiterung)
- Meldebescheinigung
Zusätzlich
bei den Klassen A, A1, B, BE, M, L und T
- Sehtestbescheinigung (bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einer Ausbildung in Erster Hilfe
bei den Klassen C1, C, C1E, CE
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung; erstellt von einem Arzt für Allgemeinmedizin
- Zeugnis oder Gutachten über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
- Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
bei den Klassen D1, D, D1E und DE
- Nachweis über die körperliche und geistige Eignung durch Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder durch Vorlage eines medizinisch- psychologischen Gutachtens; erstellt durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung
- Zeugnis oder Gutachten über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
- Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
Gebühren/ Kosten
Ersterteilung: 47,47 EUR
Erweiterung innerhalb der Probezeit: 47,47 EUR
Erweiterung außerhalb der Probezeit: 46,67 EUR
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Verkehrsangelegenheiten
Führerscheinstelle
Anke Trense
Telefon
03831 253 741
03831 253 741
Telefax
03831 252 53 741
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E-Mail
ATrense@stralsund.de
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Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt | Verkehrsangelegenheiten
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
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Telefon
03831 253 722
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Telefax
03831 252 53 722
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E-Mail
ordnungsamt@stralsund.de
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Unsere Sprechzeiten (nur nach Terminvereinbarung)
Montag
8 – 12 Uhr
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Dienstag
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
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Mittwoch
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
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Donnerstag
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
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Freitag
8 – 12 Uhr
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