Wappenverwendung

Das Stadtwappen steht unter dem Schutz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Markengesetzes (MarkenG). Die Verwendung des Stadtwappens ohne Genehmigung verletzt die Rechte des Wappeninhabers und kann nach der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund mit einem Bußgeld geahndet werden. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund genehmigt werden.

Die Genehmigung kann bei der Organisationsabteilung online beantragt werden.

Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für zentrale Dienste | Organisationsabteilung
Mühlenstraße 4 – 6
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 407
Telefax
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