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2 Treffer für Ihren Suchbegriff: Fischereischein

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Fischereischein für Sportfischer

Wer den Fischfang in Mecklenburg-Vorpommern ausübt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen.
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Zeitlich befristeter Fischereischein

Der zeitlich befristete Fischereischein (Touristenfischereischein) wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden.
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