Fischereischein für Sportfischer

Wer den Fischfang in Mecklenburg-Vorpommern ausübt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen.

Zuständig für die Erteilung des Fischereischeines für Sportfischer sind die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden, in deren Bezirk der Antragsteller seine Hauptwohnung hat.

Eine Vorraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit ist eine bestandene Fischereischeinprüfung.
Die Prüfungstermine für die Fischereischeinprüfungen werden spätestens einen Monat vorher in geeigneter Weise bekannt gemacht.

Der Bewerber hat sich spätestens eine Woche vor dem angekündigten Prüfungstermin bei einer der Prüfungsbehörden anzumelden

Gesetzliche Grundlagen

  • Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LFischG M-V)
  • Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FSchPrVO M-V)
  • Verordnung über die Erteilung der Fischereischeine und die Erhebung der Fischereiabgabe (FSchVO M-V)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines
  • Prüfungszeugnis zum Erwerb eines Fischereischeines
  • aktuelles Passbild

Wichtige Hinweise

Voraussetzung ist die Vollständigkeit der Unterlagen.

Prüfungstermine der örtlichen Ordnungsbehörden

Gebühren/ Kosten

Ablegen der Fischereischeinprüfung:

  • für Personen bis zum 18. Lebensjahr: 15,00 Euro
  • für Personen über 18 Jahre: 25,00 Euro
  • Erteilung eines Fischereischeines oder Ausstellung eines Ersatzdokumentes: 8,00 Euro
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Marion Wulf
Telefon
03831 253 760
Telefax
03831 252 53 760
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
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Telefax
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