Reisepass

Der Pass wird auf persönlichen Antrag, für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, ausgestellt. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Für Minderjährige und Personen die geschäftsunfähig sind, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als gesetzlicher Vertreter den Aufenthalt der betroffenen Person zu bestimmen hat. Bitte beachen Sie, dass die minderjährige bzw. geschäftsunfähige Person bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt persönlich anwesend sein muss. 

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Sie haben die Möglichkeit, für die Beantragung oder Abholung Ihres Reisepasses online einen Termin zu buchen. Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen. Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.

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Gesetzliche Grundlagen

  • Passgesetz (PaßG)

Hinweis zur Beantragung eines Reisepasses für minderjährige Personen

Die Ausstellung eines Reisepasses für minderjährige Personen bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.
Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn eine schriftliche Bestätigung des Einverständnisses, sowie eine Ausweis-/Reisepasskopie des anderen Elternteils vorliegt.
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält (Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung lt. Melderegister), den Reisepass beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • Personalausweis bzw. bisherigen Reisepass
  • ggf. Einverständniserklärung mit Ausweis-/Reisepasskopie

Hinweis

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten entnehmen Sie bitte dem Punkt Reise- und Sicherheitshinweise A-Z der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Kosten/Gebühren

  • Reisepasses für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70 Euro
  • Reisepasses für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
  • Reisepasses mit 48 Seiten: zzgl. 22 Euro
  • Reisepasses im Expressverfahren: zzgl. 32 Euro
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Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
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