Betrieb von Drohnen (UAS – Unbemannte Luftfahrzeugsysteme)

Der Betrieb von Drohnen (unbemannte Luftfahrzeugsysteme – UAS) wird in der Europäischen Union insbesondere durch die

  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 sowie
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/945

geregelt. Ergänzend gelten nationale Vorschriften, insbesondere die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in der jeweils gültigen Fassung.

Der Betrieb von Drohnen wird in drei Kategorien unterteilt:

  1. Betriebskategorie „offen“ (Open Category)

Die „offene“ Kategorie umfasst Drohnenflüge mit geringem Risiko. Voraussetzungen sind insbesondere:

  • Startmasse unter 25 Kilogramm
  • Betrieb innerhalb der Sichtweite des Fernpiloten (VLOS)
  • maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund
  • kein Transport gefährlicher Güter und kein Abwerfen von Gegenständen

Die Kategorie ist in drei Unterkategorien unterteilt:

A1 – Betrieb nahe an Menschen

  • Flüge in der Nähe von Menschen sind zulässig
  • kein Flug über Menschenansammlungen
  • Überflug unbeteiligter Personen ist möglichst zu vermeiden und ggf. sofort zu beenden

A2 – Betrieb in sicherer Entfernung zu Menschen

  • Mindestabstand zu unbeteiligten Personen: 30 Meter
  • Reduzierung auf 5 Meter bei aktiviertem Langsam-Modus möglich

A3 – Betrieb weit entfernt von Menschen

  • keine unbeteiligten Personen im gesamten Flugbereich
  • Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
  1. Betriebskategorie „speziell“ (Specific Category)

Diese Kategorie betrifft Drohnenflüge mit erhöhtem Risiko, insbesondere:

  • Betrieb außerhalb der Sichtweite (BVLOS)
  • komplexe oder risikoreiche Einsätze
  • Einsätze, die nicht unter die „offene“ Kategorie fallen

Der Betrieb erfordert grundsätzlich:

  • eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde oder
  • eine Betriebserklärung für ein EU-Standardszenario (STS) oder
  • ein Betreiberzeugnis (LUC – Light UAS Operator Certificate)
  1. Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ (Certified Category)

Diese Kategorie betrifft besonders risikoreiche Anwendungen, z. B.:

  • Drohnen zur Beförderung von Personen
  • Transport gefährlicher Güter
  • Einsätze vergleichbar mit dem bemannten Luftverkehr

Hier gelten umfassende Zulassungs- und Zertifizierungspflichten.

Registrierungspflicht

Eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist erforderlich, wenn Sie:

  • eine Drohne ab 250 g betreiben oder
  • eine Drohne unter 250 g mit Kamera oder Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten betreiben (sofern kein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG) oder
  • Drohnen der Kategorie „speziell“ betreiben

Die zugewiesene elektronische Registrierungsnummer (eID) ist gut sichtbar an jeder Drohne anzubringen.

EU-Kompetenznachweis („Drohnenführerschein“)

  • Für viele Drohnenflüge ist ein Kompetenznachweis erforderlich:

    • A1/A3: Online-Lehrgang und Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt
    • A2: zusätzlich praktisches Selbststudium und Theorieprüfung bei einer anerkannten Stelle

Genehmigungen und Voraussetzungen

 

Der Betrieb in der Kategorie „offen“ ist grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn alle Vorgaben eingehalten werden.

Für den Drohnenbetrieb gelten zusätzlich insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter des Fernpiloten: 16 Jahre
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen (gesetzlich vorgeschrieben)

Für abweichende Betriebsarten (Kategorie „speziell“) ist eine Genehmigung erforderlich.

Geografische Gebiete und Flugverbote

Regelungen zu Flugverboten und Einschränkungen ergeben sich insbesondere aus §§ 21h bis 21k LuftVO.

Der Betrieb ist insbesondere verboten oder eingeschränkt:

  • über Menschenansammlungen
  • über und in der Nähe von Krankenhäusern
  • über Wohngrundstücken, sofern personenbezogene Daten erhoben werden können
  • über Naturschutzgebieten
  • über Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 Metern, sofern keine entsprechende Erlaubnis vorliegt

Besondere Regelungen in Stralsund

Wenn Flüge im Bereich von Bundeswasserstraßen oder Bundesfernstraßen geplant sind, ist vorab eine Abstimmung erforderlich:

Strelasund / Bundeswasserstraßen:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund
Wamper Weg 5, 18439 Stralsund
Telefon: 03831 / 249-0
E-Mail: wsa-stralsund@wsv.bund.de

Bundesfernstraßen:
Straßenbauamt Stralsund
Greifswalder Chaussee 63 b, 18439 Stralsund
Telefon: 03831 / 274-0
E-Mail: sba-hst@sbv.mv-regierung.de

Ausnahmen und zuständige Ansprechpartner

Die zuständige Luftfahrtbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den geltenden Regelungen zulassen, wenn

  • keine Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht,
  • insbesondere Vorschriften des Datenschutzes sowie des Natur- und Umweltschutzes eingehalten werden und
  • der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt wird.

Hinweis:
Die Hansestadt Stralsund ist nicht zuständig für die Genehmigung oder luftrechtliche Überwachung von Drohnenflügen.
Zuständige Behörde ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde.

Zuständige Luftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat Luftverkehr
E-Mail: luftfahrtbehoerde@em.mv-regierung.de 

Anzeige von Drohnenflügen

Sofern im Einzelfall eine Anzeige des Drohnenfluges durch die zuständige Behörde gefordert wird (z. B. als Auflage einer Genehmigung), richten Sie diese bitte an folgende Stellen:

Polizeihauptrevier Stralsund
E-Mail: phr.stralsund@polmv.de

Ordnungsamt Stralsund
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@stralsund.de

zusätzlich bei Flügen im Hafenbereich / über dem Strelasund:
Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund
E-Mail: wspi.stralsund@polmv.de 

Hinweise

  • Die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Start und Landung ist erforderlich.
  • Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist jederzeit zu gewährleisten.
  • Start-, Lande- und Flugbereiche sind so zu sichern, dass keine Gefährdungen entstehen.

Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

Für Inhalte externer Internetseiten, auf die verwiesen wird, wird keine Verantwortung übernommen.