Halterauskunft

Für Fahrzeuge, die bei der Zulassungsbehörde der Hansestadt Stralsund registriert sind, können Sie eine Auskunft beantragen. Die Erteilung der Halterauskunft setzt einen Anspruch gemäß § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) voraus. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.

Der Antragsteller hat den Auskunftsgrund darzulegen, dazu gehören:

  • Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls
  • Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
  • Versperren einer privaten Ausfahrt
  • unberechtigte Nutzung eines privaten Parkplatzes
  • Blockieren eines abgestellten Fahrzeugs
  • Schadensersatzansprüche aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
  • Tanken ohne zu bezahlen

Die Halterauskunft wird Ihnen per Post zugesandt.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Gebühren/Kosten

5,10 EUR je Fahrzeug

Die Gebühr ist auch dann fällig, wenn zu einem Fahrzeug keine Halterauskunft (sog. Negativauskunft) erteilt werden kann.

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