Fundtiere und hilfsbedürftige Wildtiere in Stralsund

Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich bei folgender Behörde zu erstatten:

Hansestadt Stralsund
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
Schillstraße 5-7
18439 Stralsund

E-Mail: ordnungsamt@stralsund.de

Servicezeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag: 13 Uhr bis 16 Uhr

Die Fundanzeige ggü. der Ordnungsbehörde ist entbehrlich, soweit Fundhunde und Fundkatzen bei nachfolgend beauftragten Stelle abgeliefert werden.

Fundhunde und Fundkatzen sind bei folgender beauftragten Stelle nach vorheriger telefonischer Anmeldung abzuliefern:

Tierschutzverein Stralsund e.V.
Tierheim Stralsund
Greifswalder Chaussee 62u
18439 Stralsund
Tel.: 03831/305318

Servicezeiten:

Montag bis Sonntag: 8 Uhr bis 16:30 Uhr

Eine Abholung des Fundtieres erfolgt nicht. Beim Auffinden außerhalb der Servicezeiten ist das Tier in der eigenen Häuslichkeit bis zum nächsten Tag zu verwahren.

Hinweise

Geben Sie das Tier nicht bei der oben genannten Behörde oder bei der von ihr beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannter Behörde.

Verletzte Fundhunde/Fundkatzen

Verletzte Fundhunde und -katzen bitte direkt einer Tierarztpraxis vorstellen, um die Zeit bis zum Behandlungsbeginn nicht unnötig zu verzögern und so das Leid so gering wie möglich zu halten.

In der Tierarztpraxis erhält das Fundtier die erforderliche und notwendige medizinische Versorgung. Sie erhalten von der Praxis einen Vordruck, mit dem die Fundanzeige erledigt ist. Dieser Vordruck ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Kosten kommen nicht auf Sie zu.

Hilfsbedürftige Wildtiere

In Deutschland gelten wilde Tiere als herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden (§ 960 BGB). Das bedeutet, dass sie niemanden gehören, also keinen Besitzer oder Eigentümer haben, und entsprechend niemand für deren Verschulden haftbar gemacht werden kann. 

Dennoch erobern Wildtiere immer mehr den Siedlungsraum, zeigen dabei erstaunliche Anpassungsfähigkeiten an die menschliche Präsenz, was viele Menschen erfreut, jedoch auch verstärkt zu Mensch-Wildtier-Konflikten führt. Eine Regelung zum Wildtiermanagement gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bis heute noch nicht.

Was kann ich tun, wenn ich ein hilfsbedürftiges Wildtier gefunden habe?

Jedermann darf gemäß § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz, vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen um sie gesundzupflegen. Die Pflege ist mit der Zielbestimmung Wiederauswilderung zu realisieren, die vorzunehmen ist, wenn der Gesundheitszustand dies erlaubt. Die Aufnahme von Tieren der streng geschützten Arten ist bei der oberen Naturschutzbehörde (LUNG) anzuzeigen. Sollte dies nicht für Sie in Frage kommen, stehen folgende Optionen zur Verfügung:

Bei Säugetieren, bspw. Rehe, Wildschweine, Raubwild, Fischotter, informieren Sie bitte die integrierte Rettungsleitstelle des Landkreises Vorpommern-Rügen, Telefonnummer 03831 3572222. Diese informiert den Pächter bzw. die untere Jagdbehörde, die dann den Jagdausübungsberechtigten informiert.

Auch beim Fund von Fledermaus, Eichhörnchen, Biber, Igel, Wolf oder Vogel wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle. Diese informiert die untere Naturschutzbehörde (UNB) bzw. das LUNG. Diese Behörden nehmen bei tierschutzrechtlichen Fragen Kontakt zum Veterinäramt auf.

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Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Fundbüro
Telefon
03831 253 713
Telefax
03831 252 53 713
Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund
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