Meldung vom 30.03.2026

Was bei Oster-, Traditions- und Lagerfeuern zu beachten ist

Damit nichts anbrennt

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Ein privates Osterfeuer dürfen Sie ohne Genehmigung machen – aber bitte nur unter Berücksichtigung der entsprechenden forstrechtlichen Bestimmungen sowie privatrechtlichen Vorgaben (z.B. Hausordnung).

Verbrennen Sie nur trockenes, naturbelassenes Holz und Pflanzenreste - keinen Müll, kein Plastik, kein nasses Holz!

Achten Sie darauf:
• genug Abstand zu Gebäuden und Straßen
• Windrichtung im Blick behalten (Rauch & Funken)
• was zum Löschen bereithalten (Wasser, Sand etc.)
• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen

Tipp: Holz vor dem Anzünden umschichten – zum Schutz von Tieren.

Bitte keine Brandbeschleuniger verwenden – das ist lebensgefährlich!

Wenn es zu starker Rauchentwicklung, Gefahr oder Verstößen kommt, kann das Feuer gelöscht werden.
Im Notfall: 112 anrufen.

Zum Verbrennen von Pflanzenabfällen gelten eigene Regeln – Informationen stellt der Landkreis Vorpommern-Rügen unter Tel.: 03831 357-1000 oder auf seiner Internetseite unter Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen / LK Vorpommern-Rügen Web bereit.