Was bei Oster-, Traditions- und Lagerfeuern zu beachten ist
Damit nichts anbrennt
Ein privates Osterfeuer dürfen Sie ohne Genehmigung machen – aber bitte nur unter Berücksichtigung der entsprechenden forstrechtlichen Bestimmungen sowie privatrechtlichen Vorgaben (z.B. Hausordnung).
Verbrennen Sie nur trockenes, naturbelassenes Holz und Pflanzenreste - keinen Müll, kein Plastik, kein nasses Holz!
Achten Sie darauf:
• genug Abstand zu Gebäuden und Straßen
• Windrichtung im Blick behalten (Rauch & Funken)
• was zum Löschen bereithalten (Wasser, Sand etc.)
• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
Tipp: Holz vor dem Anzünden umschichten – zum Schutz von Tieren.
Bitte keine Brandbeschleuniger verwenden – das ist lebensgefährlich!
Wenn es zu starker Rauchentwicklung, Gefahr oder Verstößen kommt, kann das Feuer gelöscht werden.
Im Notfall: 112 anrufen.
Zum Verbrennen von Pflanzenabfällen gelten eigene Regeln – Informationen stellt der Landkreis Vorpommern-Rügen unter Tel.: 03831 357-1000 oder auf seiner Internetseite unter Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen / LK Vorpommern-Rügen Web bereit.